Künstlerische Sitten und Gebräuche. - Debatte vor dem NRW-OVG über Lärm in der Nähe des Kölner Volkstheaters
Seit Jahren herrscht ein heftiger Streit zwischen den Betreibern des Volksbühne am Kölner Rudolfplatz, früher bekannt als Millowitsch Volkstheater, und einigen Nachbarn über Lärmprobleme. Dieser Streit führte zu Gerichtsverfahren über erteilte Baugenehmigungen. Am Mittwoch um 10:30 Uhr wird das Verfahren in der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsgerichtshof (OVG) während einer Berufungsverhandlung behandelt.
Das Verein, das die Theaterbetreiber repräsentiert, klagt unter anderem wegen des Wohnnutzens eines benachbarten Gebäudes, das ursprünglich als kommerzielles Druckerei genutzt wurde. Der Mieter wiederum klagt gegen die 2018 erteilte Baugenehmigung der Stadt Köln für die Volksbühne, die die Aufführung von Theaterstücken und Konzerten erlaubte. Nach einem Verfahren im Verwaltungsgericht Köln untersagte das Gericht die zugelassenen Veranstaltungen mit verstärktem Musik aufgrund von Lärmbelastung für die Nachbarn. In einem anderen Fall fanden die Köln-Richter jedoch, dass die Lärmwerte in der Wohnung des Klägers nicht die akzeptablen Grenzen überschritten und lehnten die Klage ab.
Die Volksbühne-Betreiber behaupten, sie kämpfen um die Erhaltung bestehender Gebäude. 2015 erweiterten sie ihre Veranstaltungen über das reine Theaternutzungshafen auf Konzerte, Kabarett und Seminare. Sie beantragten erst nachdem sie die neuen Nutzungen übernommen hatten die erforderliche Baugenehmigung. Trotzdem hatte bereits ein Nachbar eine Baugenehmigung für sein Wohnhaus neben dem Veranstaltungssaal erhalten.
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