Der zur Minderung der Corona-Folgen befristet auf sieben Prozent verringerte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie soll nach dem Willen Mecklenburg-Vorpommerns fortbestehen. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin mitteilte, wird das Land dazu eine Initiative in den Bundesrat einbringen.
«Ich hoffe sehr, dass wir Unterstützung von anderen Ländern bekommen, aber auch aus der Bundesregierung», sagte Schwesig. Diese habe der Bevölkerung und der Wirtschaft Unterstützung zugesichert. Eine Rückkehr zu dem alten Steuersatz indes komme einer Steuererhöhung und damit höheren Belastungen gleich. Und das bekämen nicht nur Besucher von Gaststätten zu spüren, sondern auch Eltern durch steigende Kosten für Kita- und Schulessen.
Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz habe in der Corona-Pandemie geholfen, Umsatzeinbrüche zu mindern, erklärte Schwesig. «Jetzt kämpft die Branche mit hohen Energie- und steigenden Lebensmittelpreisen. Deshalb sollte zu den von der Bundesregierung geplanten Wirtschaftshilfen auch die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie gehören», mahnte Schwesig. Davon profitiere nicht nur das für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wichtige Hotel- und Gaststättengewerbe. «Wir wollen, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen den Restaurantbesuch leisten können», sagte die Schweriner Regierungschefin.
Sie vertraue auf die Zusage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sich für einen dauerhaft abgesenkten Steuersatz in diesem Bereich einzusetzen. «Natürlich haben wir haushalterisch neue Herausforderungen. Aber ich würde mir sehr wünschen, wenn es bei diesem Versprechen bleibt», sagte Schwesig. Die mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie verbundenen Mindereinnahmen des Staates bezifferte sie mit jährlich etwa 3,5 Milliarden Euro, Mecklenburg-Vorpommern entgingen etwa 30 Millionen Euro.
Nach bisherigen Plänen des Bundes soll die mehrfach verlängerte Ausnahmeregelung zum Ende des Jahres 2023 auslaufen und dann der übliche Steuersatz von 19 Prozent auch wieder auf Speisen erhoben werden. Die Branche selbst dringt mit Hinweis auf die neuen Belastungen durch hohe Energiepreise und Inflation auf die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes.
Kostensteigerungen für die Betriebe können letztlich nur begrenzt an Kunden weitergegeben werden, warnte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Landesverbandschef Lars Schwarz hatte zudem auf eine bereits deutlich spürbare Kaufzurückhaltung verwiesen. Wenn zum Jahresende die Mehrwertsteuerabsenkung auslaufe und der Satz wieder auf 19 Prozent steige, befürchte er ein beschleunigtes Sterben von Gaststätten im ganzen Land.