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Daueraufenthaltserlaubnis EU

Kann ich in einem anderen EU-Land leben und arbeiten?

Die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" berechtigt in anderen EU-Staaten zu leben und zu arbeiten..aussiedlerbote.de
Die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" berechtigt in anderen EU-Staaten zu leben und zu arbeiten..aussiedlerbote.de

Daueraufenthaltserlaubnis EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist eine Sonderform der Niederlassungserlaubnis. Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie auch die Möglichkeit, Aufenthaltstitel in anderen EU-Ländern zu erhalten. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in einem anderen EU-Land leben und arbeiten. Für die Daueraufenthaltsgenehmigung EU gibt es keine Einschränkungen. Sie können sie zusätzlich zur Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten. Aber dort kann man weder leben noch arbeiten. Weitere Informationen zur Niederlassungserlaubnis finden Sie im Kapitel „Niederlassungserlaubnis.

Achtung! Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun? Muss ich es wissen?

Kann ich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU beantragen?

Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen derzeit und dauerhaft selbstständig sein. Das heißt, Sie dürfen kein Geld von Jobcentern oder Sozialämtern erhalten.
  • Ihre Deutschkenntnisse müssen auf dem Niveau B1 mit entsprechendem Nachweis liegen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Die Wohnungsgrößen variieren je nach Bundesland. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Beratungsstelle.
  • Sie müssen das Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben. Orientierungskurse sind Teil des integrierten Lehrplans. Dort erfahren Sie etwas über die deutsche Gesellschaft und Geschichte.
  • Sie dürfen keine schwere Straftat begehen.
  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn Sie Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter sind, wird die Dauer Ihres Asylverfahrens berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebeverbots besitzen, können Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten.

Wie beantrage ich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU?

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Sie beantragen zunächst bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Bitte folgen Sie hierzu dem Kapitel „Wo beantragt man eine Niederlassungserlaubnis?“ Gehen Sie dabei genauso vor wie im „Abschnitt“ beschrieben. Anschließend müssen Sie in Ihrem gewünschten EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land zu erhalten?

Wenn Sie über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU verfügen und in einem anderen EU-Land leben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der dortigen Ausländerbehörde stellen. Um auf Grundlage Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Aufenthaltserlaubnis in diesem anderen EU-Land zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen im Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
  • Sie erhalten möglicherweise keine staatlichen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
  • Normalerweise müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein ähnliches Dokument Ihres zukünftigen Arbeitgebers oder eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer zukünftigen Hochschule oder ein ähnliches Dokument vorlegen.
  • Sie müssen krankenversichert sein.

Wenn die örtliche Einwanderungsbehörde im neuen Land Ihren Antrag genehmigt, müssen Sie in der Regel einen weiteren Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur im neuen Land einreichen, die Ihnen eine Arbeitserlaubnis ausstellen muss dieses Land.

Bitte beachten Sie: Dänemark und Irland haben die relevanten EU-Richtlinien noch nicht umgesetzt. In diesen Ländern können Sie keine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen.

Verliere ich meine EU-Daueraufenthaltserlaubnis?

Ja, Sie können Ihre EU-Daueraufenthaltserlaubnis verlieren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Sie können Ihre EU-Daueraufenthaltserlaubnis verlieren, wenn Sie sie aufgrund von erhalten falsche Angaben Es wird widerrufen.
  • Wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, können Sie abgeschoben werden. In diesem Fall verlieren Sie auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Wenn Sie sich länger als zwölf Monate außerhalb der EU oder in Dänemark und Irland aufhalten, verlieren Sie in der Regel Ihre EU-Daueraufenthaltserlaubnis.
  • Wenn Sie sechs Jahre oder weniger in Deutschland bleiben, verlieren Sie in der Regel Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Wenn Ihnen in einem anderen EU-Land eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt erteilt wird, verlieren Sie Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Wenn Sie anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter bzw Berechtigt Eine Person mit subsidiärem Schutzstatus besitzt eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU und reist in Ihr Land. Ihr Flüchtlings-/Asylstatus oder Schutzstatus kann widerrufen werden. Wenn Ihre Anerkennung widerrufen wird, haben die Ausländerbehörden zwei Möglichkeiten: 1. Sie können auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU widerrufen. 2. Siekönnen Ihre Berechtigungen behalten. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn Sie sich schon länger in Deutschland/EU aufhalten, einer Arbeit nachgehen und keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen und sich sprachlich gut integriert haben. Ihre Einwanderungsbehörde kann entscheiden, welche dieser beiden Optionen Sie wählen. (§52 I AufenthG)

Wichtig

Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nicht die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land zu erhalten. Fachkräfte können häufig auch andere Aufenthaltstitel erhalten. Bitte konsultieren Sie die Beratungsstellen und Behörden im Land Ihrer Wahl.Zahlreiche weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Kapitel „Migration“.

Quelle: handbookgermany.de

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