Daueraufenthaltserlaubnis EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist eine Sonderform der Niederlassungserlaubnis. Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie auch die Möglichkeit, Aufenthaltstitel in anderen EU-Ländern zu erhalten. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in einem anderen EU-Land leben und arbeiten. Für die Daueraufenthaltsgenehmigung EU gibt es keine Einschränkungen. Sie können sie zusätzlich zur Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten. Aber dort kann man weder leben noch arbeiten. Weitere Informationen zur Niederlassungserlaubnis finden Sie im Kapitel „Niederlassungserlaubnis.
Achtung! Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland” Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was soll ich tun? Muss ich es wissen?
Kann ich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU beantragen?
Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen derzeit und dauerhaft selbstständig sein. Das heißt, Sie dürfen kein Geld von Jobcentern oder Sozialämtern erhalten.
- Ihre Deutschkenntnisse müssen auf dem Niveau B1 mit entsprechendem Nachweis liegen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Die Wohnungsgrößen variieren je nach Bundesland. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Beratungsstelle.
- Sie müssen das Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben. Orientierungskurse sind Teil des integrierten Lehrplans. Dort erfahren Sie etwas über die deutsche Gesellschaft und Geschichte.
- Sie dürfen keine schwere Straftat begehen.
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn Sie Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter sind, wird die Dauer Ihres Asylverfahrens berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebeverbots besitzen, können Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten.
Wie beantrage ich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EU?
Wie beantrage ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU? h4>
Sie beantragen zunächst eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Bitte gehen Sie genauso vor, wie im Abschnitt „Wo beantragen Sie eine Niederlassungserlaubnis?“ beschrieben. Anschließend müssen Sie in Ihrem gewünschten EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land zu erhalten? Aufenthaltserlaubnis?
Wenn Sie eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt besitzen – Daueraufenthalt – EU und Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der dortigen Ausländerbehörde stellen. Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage Ihres EU-Landes zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU haben.
- Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU haben. >
- Sie müssen eine EU haben Daueraufenthaltserlaubnis.
- Sie dürfen keine staatlichen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen.
- Grundsätzlich müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein ähnliches Dokument Ihres potenziellen Arbeitgebers bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen an Ihrer zukünftigen Universität oder ein ähnliches Dokument.
- Sie müssen krankenversichert sein.
Wenn Sie in ein neues Land einreisen. Nachdem die Einwanderungsbehörde in /region Ihren Antrag genehmigt hat, müssen Sie Normalerweise müssen Sie einen weiteren Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur im neuen Land/in der neuen Region einreichen, die Ihnen eine Arbeitserlaubnis in diesem Land/dieser Region ausstellen muss.
Bitte beachten Sie: Dänemark und Irland haben die entsprechende EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt. In diesen Ländern können Sie keine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen.
Ich verliere die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Aufenthaltserlaubnis?
Ja, Sie können Ihre EU-Daueraufenthaltserlaubnis verlieren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Wenn Sie eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis aufgrund falscher Angaben erhalten. Ihre Erlaubnis kann widerrufen werden.
- Wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, können Sie abgeschoben werden. In diesem Fall verlieren Sie auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Wenn Sie sich länger als zwölf Monate außerhalb der EU oder in Dänemark und Irland aufhalten, verlieren Sie in der Regel Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Wenn Sie sich sechs Jahre oder weniger in Deutschland aufhalten, wird dies in der Regel der Fall sein Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verlieren.
- Sie verlieren Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wenn Ihnen in einem anderen EU-Land eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt wird
- Wenn ja ein anerkannter Flüchtling, ein Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigter ist, der über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verfügt und in Ihr Land reist. Ihr Flüchtlings-/Asylstatus bzw. Ihr Schutzstatus kann widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs Ihrer Anerkennung haben die Ausländerbehörden zwei Möglichkeiten: 1. Sie können auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU widerrufen. 2. Siekönnen Ihre Einwilligung abgeben. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Sie sich schon länger in Deutschland/EU aufhalten, einer Arbeit nachgehen und keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen und sich sprachlich gut integriert haben. Ihre Einwanderungsbehörde kann entscheiden, welche dieser beiden Optionen Sie wählen. (§52 I AufenthG)
Wichtig
Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nicht die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land zu erhalten.Fachkräfte können häufig auch andere Aufenthaltstitel erhalten. Bitte konsultieren Sie die Beratungsstellen und Behörden im Land Ihrer Wahl. Zahlreiche weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Kapitel „Migration“.
- Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU haben. >