Das seit Monaten diskutierte Heizungsgesetz wird voraussichtlich heute den Bundestag passieren. Ziel ist es, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude klimafreundlich beheizt werden. Die offizielle Bezeichnung des Gesetzes lautet Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sieht den schrittweisen Ersatz von Öl- und Gasheizungen vor, die fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas nutzen.
Was ist der Sinn?
Ab Januar 2024 nutzt jedes neu installierte Heizsystem mindestens 65 % erneuerbare Energie. Ab 2024 gelten die GEG-Regeln unmittelbar nur noch für Neubaugebiete. Bestehende Heizungen sollen weiterhin funktionieren und repariert werden können. Mit anderen Worten: „Eine unmittelbare Pflicht zum Austausch bestehender Heizungsanlagen besteht nicht“, betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.
Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollten nicht überfordert sein. Teilweise übernimmt der Staat bis zu 70 % der Kosten für neue Heizanlagen. Beispielsweise sollten die maximal förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus 30.000 Euro betragen. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt somit 21.000 Euro. Es soll auch zinsgünstige Kredite geben. Der Verband forderte Verbesserungen der neuen Förderregelung.
Was ist mit der bestehenden Heizungsanlage zu tun?
Pflichtige und umfassende kommunale Heizprogramme sollten im Mittelpunkt bestehender Heizsysteme stehen. Die gesetzliche Vorgabe, für die Beheizung mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, gilt für Bestandsgebäude nur dann, wenn dies machbar ist. Hausbesitzer können dann entscheiden, was zu tun ist.
Nach dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes haben Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit, einen Wärmeplan zu erstellen, sofern sie noch keinen haben. Alle anderen Städte, die noch keinen Plan haben, sollten ihn bis zum 30. Juni 2028 einreichen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren umsetzen können.
Ein solcher kommunaler Wärmeplan sollte beispielsweise zeigen, ob eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung vorhanden ist oder sein wird, die an das Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll laut Bundesregierung „Planungs- und Investitionssicherheit“ schaffen. Daher stehen das „Wärmegesetz“ und das „Wärmeplanungsgesetz“ in einem engen Zusammenhang. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Welche Eigenschaften muss eine neue Heizung haben?
Die Bundesregierung bezeichnet das Gesetz als „technologieneutral“. Auf diese Weise kann der Grundstückseigentümer auch rechnerisch nachweisen, dass der erforderliche Anteil erneuerbarer Energie mindestens 65 % beträgt. Als weitere Möglichkeiten der Anteilsverwirklichung sieht das Gesetz Fernwärmeanschlüsse, Elektrowärmepumpen, direkte Elektroheizung oder eine Heizung auf Basis von Solarthermie vor. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus regenerativer Heizung und einem Gas- oder Ölkessel, ist möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Wasserstoff-Gasheizung, die auf 100 % Wasserstoff umgestellt werden kann. Bestehende Gebäude können mit Biomasse oder mit Gasheizungen aus erneuerbaren Gasen wie Biomethan, Bioverflüssigungsgas oder Wasserstoff beheizt werden.
Gilt auch für neue Systeme, die zwischenzeitlich und mittelfristig in bestehenden Gebäuden installiert werden. – Im Jahr 2026 oder Mitte 2028, wenn es keinen Heizplan gibt, gelten Klimavorschriften. Ab 2029 müssen sie zunehmend Biomasse oder Wasserstoff zur Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 werden es mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % sein.
Was ist die Übergangsfrist?
Im Falle eines irreparablen Schadens an einer Erdgas- oder Ölheizung soll es eine Übergangsfrist geben – dies gilt laut Novelle auch für geplante Heizungsaustausche. Während der fünfjährigen Übergangsfrist können Heizungsanlagen, die den 65 %-Anforderungen an erneuerbare Energien nicht genügen, installiert, eingerichtet und betrieben werden. Nach Ablauf der Frist sollen kommunale Heizpläne vor Ort vorliegen, auf deren Grundlage Bürger über geeignete klimafreundliche Heizsysteme entscheiden sollen.
Wie hoch sind die Betriebskosten einer Mietwohnung?
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Wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktion heißt, dient das Gesetz dem Schutz der Mieter. Bisher durften Vermieter bis zu 8 % der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Jahresmiete umlegen, etwa wenn sie Wohnungen sanieren. Die neue Modernisierungsabgabe ist nun im GEG verankert.
Vermieter sollen 10 % der Investitionskosten für den Austausch der Heizungsanlage auf die Mieter umlegen können – allerdings nur, wenn ein staatlicher Zuschuss beantragt und der Zuschussbetrag vom übertragbaren Betrag abgezogen wird. Die Kosten werden berücksichtigt abgezogen werden. Dadurch soll ein Anreiz für Vermieter geschaffen werden, Heizungsanlagen auszutauschen. Gleichzeitig gibt es eine Obergrenze: Monatliche Mieterhöhungen aufgrund des Einbaus neuer Heizungsanlagen dürfen 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Wenn man noch weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzunimmt, kann man wie bisher zwei bis drei Euro ausgeben.
Was schreibt das Gesetz sonst noch vor?
Das Heizungsgesetz schreibt unter anderem eine Beratungspflicht vor. Es kommt zum Einsatz, wenn es um den Einbau neuer Heizgeräte geht, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Ziel der Beratung ist es, mögliche Auswirkungen und mögliche Ineffizienzen in der Wärmeplanung, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise, aufzuzeigen.
Wie lange können fossile Brennstoffe zum Heizen genutzt werden?
Gemäß Heizungsgesetz, Stand 31. Dezember 2044. Ab 2045 werden Gebäude nur noch mit klimaneutraler erneuerbarer Energie beheizt.
Wie heizen die Deutschen derzeit ihre Häuser?
Verwenden Sie hauptsächlich Erdgas. Nach Angaben des Energiewirtschaftsverbandes BDEW werden bis 2022 fast die Hälfte der 43 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Erdgas beheizt. Den zweiten Platz belegte die Ölheizung mit einem Anteil von fast einem Viertel. An dritter Stelle folgte die Fernwärme mit 14 %. Elektrische Wärmepumpen wurden hinzugefügt. Im Jahr 2017 lag ihr Anteil bei 2,0 %, nun liegt er bei 3,0 %. Bis 2022 werden 2,6 % der Wohnungen mit Elektroheizungen beheizt. Andere Heizarten wie Holzpellets, Solarthermie oder Koks und Kohle machten 6,2 % aus.
Was empfehlen Energieberater Hausbesitzern als beste Heizart?
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt den Einsatz erneuerbarer Energien für umweltfreundliches Heizen.Dank „attraktiver Förderpakete“ machen sich Veränderungen meist schnell bezahlt. Darüber hinaus führen CO2-Steuern und steigende Brennstoffpreise dazu, dass die Heizkosten mit fossilen Brennstoffen jedes Jahr deutlich steigen.
Das Gesetz sollte eigentlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Warum steht es erst jetzt auf der Tagesordnung?
In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht die Durchfahrt vor den Sommerferien untersagt. Es ließ Zweifel aufkommen, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten ausreichend geschützt seien. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann beantragte aufgrund des engen Zeitrahmens des Gesetzgebungsverfahrens eine einstweilige Verfügung. Die Koalition beschloss daraufhin, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden solle.
Ein Antrag der Opposition vom Dienstag, Gebäudeenergiegesetze nicht auf die Tagesordnung für Freitag zu setzen, scheiterte. Der Vorschlag wurde von einer Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und Liberaldemokraten abgelehnt. Heilmann sagte, er glaube nicht, dass die Schlusslesung im Bundestag allein ausreichen werde. Wenn die Regierung dies nicht tut, wird sie ein Gesetz verabschieden, das offiziell verfassungswidrig ist. Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es viele Kontroversen über das Gesetz. Insbesondere unter dem Druck der Liberaldemokratischen Partei erfuhr der ursprüngliche Plan grundlegende Änderungen.
Nach der Beschlussfassung des Bundestages wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf bis Ende September vom Landtag verabschiedet wird.