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Das SPD-geführte Ministerium ist sich über den Antrag der SPD nicht sicher.

Die SPD-Innenminister sind zufrieden mit der Verschärfung des Disziplinarrechts der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Dennoch gibt es in Thüringen kaum Fortschritte in dieser Sache.

Georg Maier, Thüringer Innenminister.
Georg Maier, Thüringer Innenminister.

Rechtsextreme Ideologien - Das SPD-geführte Ministerium ist sich über den Antrag der SPD nicht sicher.

Im Hinblick auf Forderungen nach stärkeren Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen des öffentlichen Sektors durch verfassungsfeindliche Kräfte, gibt es bislang in Thüringen keine Hinweise auf die Einführung strengerer Maßnahmen. Derzeit gibt es keine konkreten Vorschläge, um die rechtliche Grundlage in dieser Region zu überarbeiten, wie ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt mitteilte.

Trotzdem beobachtet das Ministerium genau, wie sich die Verbesserung der Disziplinarrechtsprechung auf Bundesebene entwickelt. Sollte es notwendig sein, wird es entsprechende Revisionen der juristischen Landschaft in Thüringen in Betracht ziehen.

Bundesebene

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor kurzem ein Treffen für SPD-Innenminister der einzelnen Bundesländer abgehalten, an dem auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilgenommen hat. Die Ohrdrufer Erklärung, ein Abschlussdokument nach diesem Treffen, setzt sich für die stärkere Bundesrechtsprechung entschieden ein. Sie heißt: "Die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie müssen von einer verfassungstreuen Verwaltung unterstützt werden."

Die Teilnehmer lobten die neue Bundesrechtsprechung, da sie es jetzt ermöglicht, konstitutionelle Gegner schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen als zuvor. "Einige Bundesländer haben bereits angepasst oder überprüfen, ihre eigenen Disziplinarrechtsprechung aufgrund dieser Entwicklung."

Die überarbeitete Bundesdisziplinarrechtsprechung trat am 1. April 2024 in Kraft. Unter dieser neuen Bundesgesetzgebung werden alle Formen der Disziplin, einschließlich der Kündigung aus dem Amt, durch ein Disziplinarurteil verhängt. "Die langwierigen administrativen Disziplinarverfahren sind nicht mehr gültig."

Adhärenz an den neuen Regelungen bei der Rekrutierung

Faeser äußerte sich nach der Einführung der überarbeiteten Bundesdisziplinarrechtsprechung, unterstrich die Notwendigkeit, diese Neuregelungen genau zu befolgen. "Wer dem Staat ablehnt, darf ihn nicht dienen", sagte sie. Die Bundesregierung behauptet, "sie wird nicht dulden, dass der demokratische Rechtsstaat von Extremisten von innen untergraben wird." Die Bundesdisziplinarrechtsprechung betrifft lediglich Beamte im Bundesdienst, nicht die im Landes- oder Kommunaldienst.

Insgesamt einigten sich die SPD-Innenminister bei der Konferenz in Ohrdruf darauf, mehr Aufmerksamkeit bei der Rekrutierung zu üben, um Extremisten aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten.

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