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Das Schießurteil in Trier wurde weitgehend aufgehoben

Eine tödliche Schießerei in Trier vor drei Jahren löste landesweite Panik aus. Nun gibt es eine teilweise Neufassung des Prozesses gegen die Täter. Die Betroffenen waren entsetzt.

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Nach der Gewalt in Trier am 1. Dezember 2020, bei der fünf Menschen ums Leben kamen, wurden Polizeikräfte mobilisiert. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesgerichtshof - Das Schießurteil in Trier wurde weitgehend aufgehoben

Der Prozess um die Schießerei in Trier, bei der fünf Menschen ums Leben kamen, muss teilweise wieder aufgenommen werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) wurde das Urteil des Landgerichts Trier im Wesentlichen wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Der BGH gab am Montag bekannt, dass er der Berufung des Beklagten stattgegeben habe.

Begründung: Das Bezirksgericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es davon ausgegangen ist, dass der Beklagte unter Umständen gehandelt hat, die seine Schuld erheblich mindern. Dies bedeutet, dass auch Entscheidungen über Rechtsfolgen aufgehoben werden müssen.

Bei der Schießerei am 1. Dezember 2020 fuhr ein Mann mit einem SUV durch eine Fußgängerzone in Trier und schlug gezielt Passanten an. Bei dem Vorfall kamen fünf Menschen ums Leben: ein neun Wochen altes Baby, sein Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Dutzende weitere wurden verletzt.

„Allgemeiner Ansatz“ reicht nicht aus

Im August 2022 wurde der Täter vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die Schwere der Verbrechen des Mannes fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Den im Trierer Prozess vorgelegten Berichten zufolge litt der Mann an paranoider Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und war daher weniger schuldig. Die BGH-Richter entschieden, dass dieser „allgemeine Ansatz“ nicht ausreiche. Die neu eingesetzte Strafkammer des Landgerichts Trier musste daher die „Verschuldensfeststellung“ erneut prüfen.

Konkret: Schuld muss sich auf das Verhalten einer Person beziehen. Darüber hinaus müssen auch mögliche Wechselwirkungen zwischen dem früheren Alkoholkonsum des Angeklagten und seiner Störung berücksichtigt werden. Der BGH erklärte, die „Erkenntnisse zu straftatenfremden Ereignissen“ seien durch die Neufassung des Prozesses nicht berührt.

„Es ist klar, dass er gefahren ist und den Tod herbeigeführt hat“, sagte der Verteidiger des Angeklagten, Frank K. Peter, am Montag in Worms. „Der gesamte Bereich der Subjektivität“ müsse nun neu untersucht werden. Dazu gehören Merkmale von Mord, Vorsatz, die Krankheit des Klienten und mögliche Entmündigungsprobleme.

Am Ende könnte „ein neuer Satz“ stehen. „Vielleicht könnte es sich in manchen Fällen um Totschlag handeln, wenn es keine Anzeichen für ein Verbrechen gibt“, sagte Peter der Deutschen Presse-Agentur. Er glaubte, dass die neue Fassung „vier, fünf, sechs Verhandlungstage“ erfordern würde. Bis zum Frühjahr 2024, schätzt er. Der Schütze wird derzeit in einer Haftanstalt festgehalten. Während des einjährigen Prozesses schwieg er zu den Vorwürfen.

Angehörige und Betroffene waren nach der BGH-Entscheidung schockiert. „Ein Neuanfang war unmöglich“, sagte Wolfgang Hilsemer, der bei den Unruhen seine Schwester (73) verlor und dessen Schwager später an seinen Verletzungen starb. „Wenn ich nur daran denke, weine ich wieder. Aber mehr Tränen der Wut als Tränen der Traurigkeit.“

Er war auch empört, als er am Freitag, dem dritten Jahrestag der Schießerei, die Entscheidung des Bundesgerichts in seinem Briefkasten fand. „Ich hielt es für unmöglich: Ich kam von einer Trauerfeier nach Hause und musste dann so etwas lesen. Sie lassen die Angehörigen nicht entspannen.“

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Quelle: www.stern.de

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