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Das Musikschulgesetz stellt die Einrichtungen vor Herausforderungen

Ein neues Gesetz soll die Musikschulen stärken. Die Regelungen bringen aber auch eine Reihe von Herausforderungen mit sich, mit denen sich die Schulen noch auseinandersetzen müssen.

Ein Mädchen spielt auf einer Geige.
Ein Mädchen spielt auf einer Geige.

Musik - Das Musikschulgesetz stellt die Einrichtungen vor Herausforderungen

Zwei Jahre ago, das Musik und Jugendkunstschulgesetz in Thüringen die kommunalen Musikschulen aufrechterhielt. "Aktuell gibt es viele Herausforderungen für die Musikschulen," sagte Romy Kopmann, Geschäftsführerin der Thüringer Musikschulenvereinigung. Aktuell ist die Umsetzung des Gesetzes aus dem Jahr 2022 die größte dieser Herausforderungen.

Prinzipiell ist es positiv, dass der Staat jetzt zuverlässig zum Finanzierungen der Schulen beitragt. Darüber hinaus ist das Gesetz ein Argument für den Forderung nach festen Arbeitbeziehungen für Musiklehrer. Qualifiziertes Personal in sicheren Beschäftigungsverhältnissen ist im Interesse der Musikschulenvereinigung - und das war auch die Absicht in den Gemeinden, wie Kopmann erklärte. Das Gesetz bietet eine stabilen finanziellen Subsidien für Musikschulen unter der Bedingung, dass bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden.

Herausforderungen durch Regelungen

Die Umsetzung ist problematisch in manchen Bereichen, wie Kopmann erwähnte. Zunächst handelt es sich um die zusätzlichen Kosten, die ein schweres Lastenbelastung für die einzelnen Gemeinden darstellen. Schulschließungen aufgrund von erhöhten Kosten sind noch nicht vorhersehbar. Es gibt auch Probleme mit der Anerkennung ausländischer Diplome hinsichtlich der Qualifizierung. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Berufsmusiker tatsächlich kein permanentes Nebeneinkommen suchen und mit der Lösung des Ehrenarbeitsvergütungsvertrags zufrieden sind.

Aus der Sicht der Vereinigung ist deshalb etwas mehr Umsetzungsflexibilität gewünscht, wie Kopmann erklärte. Ein zentraler Faktor ist auch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Sicherungsverpflichtung für ehrenamtliche Mitarbeiter. Aus diesem Einzelfall können potenzielle Haftpflichtrisiken für ehrenamtliche Mitarbeiter und hohe finanzielle Anforderungen von Sozialversicherungseinrichtungen an die Betreuten resultieren.

Anforderungen an die Anzahl fest angestellter Lehrer

Mit dem Musik und Jugendkunstschulgesetz ist es beabsichtigt, so viele der früher verbreiteten ehrenamtlichen Beschäftigungsverhältnisse wie möglich in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, erklärte Maria-Theresia Meißner von der Thüringer Staatskanzlei. Um gefördert zu werden, müssen Schulen von der Staatsanerkennung beglaubigt sein.

Das Ziel ist, dass mindestens die Hälfte der Musiklehrer unbefristet angestellt und sozialversicherungspflichtig ist. Für eine dreijährige Übergangsperiode wurde dieses gesetzlich vorgeschriebene Prozentualanteil von 50% auf 25% reduziert. Zusätzlich muss die geeignete Qualifikation der Lehrpersonen nachgewiesen werden.

Viele Schulen erfüllen die Anforderungen

Prinzipiell sind die Schulen bereits auf gutem Weg, wie Kopmann feststellte: Die reduzierten Anforderungen für den Anteil an fest angestellten Lehrern von 25% wären für alle kommunalen Musikschulen gültig. Etwa die Hälfte der Schulen erfüllt bereits den 50%-Quoten.

Aktuell werden die Erfahrungen und Probleme der Musikschulen gesammelt, und es gibt noch keine festen Befunde. Zum Beispiel berechnet die Musikschule Jena, dass sie erst im Herbst konkrete Aussagen machen kann. Die unsichere Gesamtsituation hat Unsicherheit unter den Ehrenamtlichen verursacht.

Ausnahmen für die Akkordeon, Harpsicord und Viola da gamba

Aber es gibt Ausnahmen: Die Akkordeon, Harpsicord und Viola da gamba werden vom Gesetz nicht berührt, da sie als Sonderinstrumente betrachtet werden, erklärte Meißner. Das Musik und Jugendkunstschulgesetz gilt nur für die Beschäftigungsverhältnisse von Musiklehrern, die Instrumente unterrichten, die nicht als Ausnahmen gelten.

Außerhalb dieses Themas wird es allmählich schwerer auf dem Land, geeignetes Personal für Musikschulen zu finden, wie berichtet wurde. Gemeindorchester hatten eine merkliche positive Wirkung auf das Angebot, da sie auch Unterricht für seltener Instrumente anbieten konnten. Zum Beispiel bietet die Musikschule Altenburger Land Unterricht für Akkordeon, Orgel und Harpsicord an. In Jena kann man derzeit Harfe und Viola da gamba lernen.

Im Allgemeinen bleibt die Nachfrage konstant, wie Kopmann feststellte. Unterricht für Gitarre und Klavier ist noch immer das beliebteste. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass face-to-face-Unterricht nicht durch Online-Kurse ersetzt werden kann. Aber digitale Medien wie Praktikumsapps oder Tastaturtabellen mit Blattmusik machen einen guten Ergänzungseffekt.

Laut der Vereinigung gibt es derzeit 25 kommunale Musikschulen in Thüringen, an denen über 26.000 Schüler am Beginn des Jahres eingeschrieben waren. Insgesamt wurden 4,35 Million Euro im Staatshaushalt für die Musikschulen bereitgestellt.

  1. Romy Kopmann, die Herausforderungen der Musikschulen in Thüringen diskutierte, erwähnte, dass eines der Probleme die Anerkennung ausländischer Diplome für Musiklehrer in Schulen wie der Musikschule Erfurt ist.
  2. Im Gegensatz zu einigen Sonderinstrumenten wie der Akkordeon, Harpsicord und Viola da gamba gilt das Musik und Jugendkunstschulgesetz nur den Beschäftigungsverhältnissen von Musiklehrern in Schulen wie der Musikschule Jena, die allgemeine Instrumente unterrichten wie das Klavier.
  3. Trotz der Umsetzungs- und Anerkennungsprobleme erfüllen viele Musikschulen in Thüringen, wie Jena und Altenburger Land, die Anforderungen des Musik und Jugendkunstschulgesetzes und bieten musikalische Ausbildung für über 26.000 Schüler konstant an.

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