Adler Modemärkte gehen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vor, mit dem die Klage des Unternehmens auf höhere Corona-Beihilfen abgewiesen wurde. Ein Gerichtssprecher sagte am Montag, Adler habe einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Nun muss sich das Verwaltungsgericht München mit dem Fall befassen. Das Urteil des Gerichts in Würzburg vom 14. November ist noch nicht rechtskräftig.
Adler mit Sitz im unterfränkischen Haibach hat im Herbst 2021 einen Antrag auf Bayernhilfe III bei der für die Überbrückung zuständigen IHK München und Oberbayern gestellt und mit rund 43,7 Millionen Euro unterstützt. Aufgrund des Beschlusses vom 17. Dezember 2021 bewilligte die IHK nur rund 14,7 Millionen Euro – aus Adlers Sicht zu wenig.
Die Textilkette, die im Januar 2021 – laut eigener Aussage aufgrund der Pandemie – Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hatte, wurde später vom Berliner Mischkonzern Zeitfracht übernommen. Adler betonte in der Klage, dass das Unternehmen nur wegen der großen Umsatzeinbußen im Zusammenhang mit Stilllegungsaufträgen während der Corona-Virus-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Übernahme von Zeitfracht macht damit Schluss. Adler ist während des gesamten Förderzeitraums eigenständig förderfähig.
Die IHK vertrat eine andere Ansicht und argumentierte, Adler habe es versäumt, die Erfüllung der Fördervoraussetzungen während des gesamten Förderzeitraums nachzuweisen.
Besonders strittig sind die Zeiten, in denen sich Adler in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befindet, welche Auswirkungen sein Insolvenzverfahren hatte und ob Insolvenzverfahren anderer Unternehmen, die möglicherweise Teil der Unternehmensgruppe sind, die Finanzierung beeinträchtigt haben.
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