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Das Ministerium muss Informationen über Hubschrauberflüge veröffentlichen

Christine Lambrecht:Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministerin steigt bei ihrem Besuch aus dem Hubschrauber.
Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministerin steigt bei ihrem Besuch aus dem Hubschrauber.

Das Ministerium muss Informationen über Hubschrauberflüge veröffentlichen

Das Verteidigungsministerium muss weitere Informationen über den umstrittenen Hubschrauberflug der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht veröffentlichen, bei dem auch Lambrechts Sohn an Bord war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen. Das Gericht gab den Beschwerden der beiden Journalisten weitgehend statt.

Im April 2022 brachte Lambrecht seinen 21-jährigen Sohn mit einem Regierungshubschrauber nach Schleswig-Holstein, um Truppen zu inspizieren. Am nächsten Tag fuhren sie für einen Urlaub auf die Insel Sylt. Lambrecht habe die Mitreise ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Gebühr vollständig bezahlt, hieß es in ihrem Ressort.

Nach dem Urteil ist das Ministerium unter anderem verpflichtet, Pläne für den Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Truppe zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind Flugbereitschaftsberechnungen und Dienstvorschriften für den Einsatz der Luftfahrzeuge durch die Bundeswehr vorzulegen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts waren die Einwände des Ministeriums ungültig. So argumentierte das Ministerium, dass die Offenlegung der Informationen militärische und sicherheitsrelevante Interessen der Bundeswehr gefährden würde. Die Einzelheiten des Vorgangs lassen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des besuchten Bataillons zu, zudem kann in Kenntnis der Dienstordnung Spionage betrieben werden.

Diese Offenlegung gilt jedoch nicht für Aufenthalte nach Einsicht in das Buchungsdokument des Hotels. Dabei handelte es sich nach Angaben des Gerichts nicht um Amtsträger, sondern um Privatangelegenheiten.

Die Entscheidung kann noch angefochten werden. Anschließend wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall zugunsten eines Journalisten entschieden. Das Verteidigungsministerium musste damals Auskunft über die Herstellungs- und Veröffentlichungsdetails des viel diskutierten Fotos von Lambrechts Sohn an Bord eines Bundeswehrhubschraubers geben. Es stellt sich heraus, dass Lambrecht das Foto selbst gemacht hat.

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Quelle: www.bild.de

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