Energie-Quellen - Das Landesparlament genehmigt die Windenergie in Waldgebieten.
In Sachsen-Anhalt sind nun Pläne unterwegs, um Windkraftanlagen in Wäldern zu errichten. Dieser Schritt erfolgte nach einer Entscheidung des Landtags, unterstützt von der rot-grünen-gelben Koalition. Die genauen Standorte für diese Windkraftanlagen werden von regionalen Planungsverbänden bestimmt.
Laut Elrid Pasbrig, der landwirtschaftliche Politik-Sprecher der SPD-Fraktion, haben bereits solche Staaten gezeigt, dass Windkraftanlagen in Wäldern möglich sind. Dadurch könnten in Zukunft auch bewaldete Gebiete für die Windenergieerzeugung genutzt werden. Das könnte zu neuen Einkommensmöglichkeiten für Waldbesitzer führen, die das Einkommen zum Beispiel für Wiederaufforstungsprojekte verwenden könnten.
Abgeordnete haben sich für diese Änderung des Gesetzes seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt. Richter in Karlsruhe hatten die bisherige Verbot von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern aufgehoben. Daher war diese Änderung notwendig.
Kathrin Tarricone (FDP) betonte, dass der Gesetzgeber Gebiete spezifizieren könnte, in denen Turbinen nicht errichtet werden dürfen, wie z.B. geschützte Gebiete. Andererseits erwähnte Alexander Rauscher (CDU), dass die regionalen Planungsverbände über die Erweiterung der Windkraft und die Entscheidung, wo Turbinen installiert werden sollen, entscheiden werden.
Die deutsche Bundesregierung hat rechtliche Ziele für die Ausweitung der Windkraft in den Bundesländern gesetzt. Für Sachsen-Anhalt sollen 2,2 Prozent des Landes für Windenergie genutzt werden, bis 2032. In den Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg sollen 2,3 Prozent des Landes für Windenergie genutzt werden, bis 2032. Im Harzkreis sollen 1,6 Prozent des Landes für Windenergie genutzt werden. Bei diesen Entscheidungen sollen die natürlichen und morphologischen Bedingungen der Region sowie die Anwesenheit geschützter Arten wie der Rotmilan berücksichtigt werden.
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