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Das Landesgesetz über die Aberkennungen wurde erlassen.

Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner erprobten Praxis in der Deportation. Das Parlament unterstützt die Pläne des Landes.

Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner erprobten Praxis in der Abschiebung
Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner erprobten Praxis in der Abschiebung

Landtag - Das Landesgesetz über die Aberkennungen wurde erlassen.

Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz setzen sich fort, festzustellen, ob ein Wohnraum durchsucht werden kann, um Abwesende zu finden. Das Landtag in Mainz stimmte diesem einstimmig und ohne weitere Diskussion zu. Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte sich zuvor auf die Wahrung und Beibehaltung dieser Kompetenz bezogen.

Der bundeslegislative Beschluss fiel Anfang des Jahres mit dem sogenannten Rückkehrverbesserungsgesetz für die Ausstellung von Durchsuchungsbefehlen zur Zwecke der Abschiebungen ab August 2024 den Amtsgerichten zu. Die Bundesländer wurden jedoch darauf hingewiesen, diese Kompetenz den Verwaltungsgerichten übertragen zu können.

In Reaktion auf das bundesgesetzliche Gesetz hat sich der Landtag von Rheinland-Pfalz, der in Mainz ansässig ist, über die Übertragung der Kompetenz für die Ausstellung von Durchsuchungsbefehlen zur Anwendung von Abschiebungen beraten. Sie entschieden einstimmig, diese Machtbehörde bei dem Verwaltungsgericht zu belassen, um die Sorgfalt in Rechtsfragen weiterhin gewährleisten zu können. Diese Entscheidung hat Debatten unter Ausländern in der Region ausgelöst, die sich eng mit Entwicklungen in Bezug auf ihre Potenziale Wohnsituation befasst.

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