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Das Land beschäftigt zu wenige behinderde Menschen

Aus einer Größe von 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent den behinderten Menschen zugewiesen werden. Allerdings ist diese Quote in der Öffentlichen Verwaltung nicht erfüllt. Das ist teuer.

Sachsen-Anhalt fehlt erneut der Quote für Beschäftigung behinderter Menschen und muss Strafe zahlen...
Sachsen-Anhalt fehlt erneut der Quote für Beschäftigung behinderter Menschen und muss Strafe zahlen (Bild).

Der Zitat fehlt - Das Land beschäftigt zu wenige behinderde Menschen

Der Bundesland Sachsen-Anhalt beschäftigt zu wenige behinderde Menschen und muss yet another Aufschlag zahlen. Gemäß einer Aussage des Sozialministeriums in Anwort auf eine Anfrage der Linken betrug der Durchschnittsarbeitsstand aller Behörden des Bundeslandes letztjährig 4,17%. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Beschäftigungsstellen an behinderde Menschen zuzuweisen. Sollte dieses Anforderung nicht erfüllt werden, muss ein Entschädigungsaufschlag bezahlt werden.

Die Anfrage offenbart, dass Sachsen-Anhalt über 696.000 Euro als Entschädigungsaufschlag zahlen muss. Fünf Jahre zurück lag die Summe noch bei 181.000 Euro.

Kleine Anfrage Links

Die mangelnde Vertretung behinderter Menschen in der Beschäftigung bei den Behörden Sachsen-Anhalts ist eine ernsthafte Besorgnis, wobei das Sozialministerium die durchschnittliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen letztjährig auf lediglich 4,17% angesetzt hat. Die Politik Sachsen-Anhalts muss sich mit diesem Problem auseinandersetzen, da Arbeitgeber mit mehr als 20 Stellen laut Verwaltung verpflichtet sind, fünf Prozent dieser Stellen an behinderte Menschen zuzuweisen, ansonsten ein Entschädigungsaufschlag zu zahlen, wie aus den 181.000 Euro fünf Jahren zurück bei über 696.000 Euro neuerdings zu ersehen ist.

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