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Das Kind wurde unter Drogen gesetzt und erstickt? Der Prozess steht kurz vor dem Ende

Eine Mutter soll am Osterwochenende ihre beiden Söhne getötet haben, weil sie glaubte, sie würden schlecht behandelt. Jetzt – kurz vor Weihnachten – könnte das Urteil fallen. Bevor das geschieht, wird das Gericht eine wichtige Frage prüfen.

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Mannheim - Das Kind wurde unter Drogen gesetzt und erstickt? Der Prozess steht kurz vor dem Ende

Der Prozess gegen eine 44-jährige Frau wegen des mutmaßlichen „Mordes“ an zwei Kindern geht zu Ende. Das Landgericht Mannheim erwartet nach Angaben eines Sprechers am Freitag (9.00 Uhr) die Anhörung eines Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen. Anträge werden dann zurückgehalten. Wie Sie sich vorstellen können, wird auch das Urteil verkündet.

Die Frau soll zunächst ihre sieben und neun Jahre alten Kinder unter Drogen gesetzt und sie dann am Karsamstag in Hockenheim bei Heidelberg erstickt haben. Sie gab gegenüber der Polizei per E-Mail zu, dass sie das „ungeheuerliche“ Verbrechen begangen hatte. Die Deutsche Bank schwieg zu den Vorwürfen, als der Prozess zum Nikolaustag begann. Seit 2020 leben die Kinder überwiegend beim Vater. Sie sollten die Osterferien mit Ihrem entfremdeten Ex verbringen.

Eine wichtige Frage im Prozess war, ob die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mutter gemindert war, als ihr das Verbrechen vorgeworfen wurde. Berichten zufolge litt sie aufgrund einer Hirnverletzung an einer Persönlichkeitsstörung. Das Gericht erklärte, der Zustand der Angeklagten habe dazu geführt, dass sie eine irrationale und nicht korrigierbare Überzeugung entwickelt habe, dass ihre Kinder aufgrund der angeblichen psychischen und physischen Misshandlung durch ihren Vater in existenzieller Gefahr seien. Angeblich entschied die Frau aufgrund einer Krankheit, dass der einzige Ausweg aus der Situation darin bestand, ihre Kinder und sich selbst zu töten.

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Quelle: www.stern.de

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