Gesundheitspolitik - Das Kartellamt verbietet der Heidelberg-Mannheim Krankenhausgesellschaft e.V.
Die Kartellbehörde hat eine Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim verboten. Das Amt gab diese Maßnahme nach einer ausgedehnten Untersuchungsphase bekannt. Der Bundesland Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim planten, die Häuser in Form einer Partnerschaft zu vereinen, um die hohedefizitäre Mannheimer Standort zu erhalten und ein "europäisches Leuchttorprojekt der Medizin" zu schaffen, wie der ehemalige Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) in der Vergangenheit ausgesagt hat. Das Land ist Eigentümer des Heidelberger Standorts, die Stadt Mannheim des örtlichen Universitätsklinikums.
In der beabsichtigten Partnerschaft sollten beide Krankenhäuser eng zusammenarbeiten, ohne ihre unabhängigen Profilen zu verlieren. Gemäß dem Wissenschaftsministerium kann das Land die Forschungs- und Ausbildungskapazitäten der Universitätsklinik Mannheim nicht verzichten. Es gibt angeblich 270 Plätze für Anfängerstudenten und insgesamt 2.000 Plätze für Humanmedizin. Es war geplant, dass die Universitätsklinik Heidelberg die Mehrheitsbeteiligung an der Universitätsklinik Mannheim hätte.
Das Land kann eine ministerielle Genehmigung beantragen
Die Universitätsklinik Mannheim hat hohe Verluste - Verluste, die so hoch sind, dass das Land seit 2021 dem Krankenhaus signifikante Unterstützung bereitgestellt hat. Das Krankenhaus erwartet einen Defizit von 99 Millionen Euro für 2025, wie Stadtaufzeichnungen berichten.
Die Partnerschaft ist nicht aus dem Spiel mit der Entscheidung der Kartellbehörde. Das Land kann nun eine ministerielle Genehmigung bei dem Bundesministerium für Wirtschaft beantragen. In diesem Verfahren wird auch die Frage einer Partnerschaft hinsichtlich des Allgemeinwohls – die Auswirkungen auf Forschung, Gesundheit und Bildung – untersucht.
Die Universitätsklinik Heidelberg hat nahezu 2.600 Betten und über 86.000 stationäre und mehr als eine Million ambulante Patienten pro Jahr. Mit 10.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es einer der großen Arbeitgeber in der Region. In dem Mannheimer Gebäude arbeiten rund 4.300 Mitarbeiter. Sie behandeln nahezu 45.000 stationäre und über 170.000 ambulante Patienten.
Die Verbot durch die Kartellbehörde betrifft die geplante Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim, beide im Bundesland Baden-Württemberg gelegen. Die Universitätsklinik Mannheim, die der Stadt gehört, ist stark auf die Forschungs- und Ausbildungskapazitäten der Universitätsklinik Heidelberg angewiesen. Trotz der Entscheidung der Kartellbehörde ist die Möglichkeit einer Partnerschaft noch im Raum, da das Land eine ministerielle Genehmigung beim Bundesministerium für Wirtschaft beantragen kann, um weitere Prüfungen durchzuführen. Dieses Verfahren wird die Auswirkungen auf Forschung, Gesundheit und Bildung in beiden Krankenhäusern untersuchen.
(Montag, 11. April 2022)
(Donnerstag, 14. April 2022)
- Universitätsklinik Heidelberg: www.uk-heidelberg.de
- Universitätsklinik Mannheim: www.uk-mannheim.de
- Kartellbehörde: www.bundeskartellamt.de
- Bundesministerium für Wirtschaft: www.bmwi.de
- Bundesland Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de
- Stadt Mannheim: www.mannheim.de
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