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Das Kabinett empfiehlt die Förderung elektronischer Verschreibungen und elektronischer Patientenakten

E-Rezept
Im Gesundheitswesen soll Deutschland digitaler werden.

Nach vielen Verzögerungen sollte die digitale Anwendung für Millionen von Patienten zum Durchbruch führen. Dies ist das Ziel des Gesetzesvorhabens von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das das Bundeskabinett heute auf den Weg bringen will.

Die elektronische Verschreibung sollte bis Anfang 2024 zur Standardpraxis werden. Als zentrales Instrument soll die elektronische Patientenakte bis Anfang 2025 für alle verfügbar sein – es sei denn, Sie lehnen sie selbst ab. Auch die Nutzung umfassender Gesundheitsdaten in der Forschung wird einfacher und deutlich erleichtert.

Lautbach hat deutlich gemacht, dass es eine „Aufholjagd“ gebe. „Deutschland gerät durch die jahrzehntelange Ignorierung der Digitalisierung des Gesundheitswesens weit zurück“, sagt FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Sie sei auch die Antwort auf große Herausforderungen wie explodierende Kosten, Fachkräftemangel und Versorgungsengpässe im ländlichen Raum .

Die Allgemeine Krankenkasse (AOK) rechnet damit, dass die elektronische Patientenakte „nach Jahren des Stillstands und Fummelei“ zur Massenanwendung wird. Carola Reimann, Leiterin des Vereins, sagte, er könne sich zu einer relevanten Plattform für den Austausch von Gesundheitsdaten entwickeln.

Lauterbach hofft, die beiden Gesetze nutzen zu können, um die Einführung zu beschleunigen und den Patienten echte Vorteile zu bieten. Überblick:

Umfassende elektronische Verschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 ist es für Ärzte verpflichtend, elektronisch zu verschreiben. Die Praxis sollte sich schrittweise darauf umstellen. Der größere Start wurde aufgrund technischer Probleme mehrmals verzögert. Tatsächlich sind Kliniken ab Anfang 2022 dazu verpflichtet.

Einfachere Möglichkeiten zur Einlösung elektronischer Rezepte dürften einen entscheidenden Schub geben. Ab dem 1. Juli können Apotheken Krankenversichertenkarten in Kartenlesegeräte einführen. Seit einiger Zeit können E-Rezepte statt über den üblichen rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code eingelöst werden.

Allerdings ist diese Voraussetzung in der Praxis nicht überall geschaffen. Dazu gehören auch Geräte, die an die Datenautobahn für medizinische Informationen angeschlossen sind. Elektronische Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert, von wo die Apotheke bei Einstecken der Kassenkarte zum Abruf berechtigt ist.

„Die einzige vollständig digitale Möglichkeit des E-Rezepts ist die Einlösung per App“, sagt Jens Baas, Leiter der Techniker Krankenkasse. Per Gesetz können E-Rezept-Apps künftig auch in Krankenkassen-Apps integriert werden.

Elektronische Patientenakte für alle

Elektronische Patientenakte als optionales Angebot für 2021 eingeführt. Sie sollen ein persönlicher Datenspeicher sein, der Patienten und alle Ärzte im Prinzip ein Leben lang begleitet. Durch gebündelte Daten sollen zudem Arzneimittelwechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Das einzige Problem besteht darin, dass sich bisher nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten für die elektronische Einreichung entschieden haben. Das von der Bundesregierung angekündigte beschleunigte Ziel soll bis 2025 80 % erreichen.

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Koalition auf ein „Opt-out“-Prinzip umsteigen: Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenversicherer umfangreiche elektronische Akten erstellen – es sei denn, sie widersprechen freiwillig. Anschließend soll es anhand einiger Identifizierungsregeln möglich sein, die elektronische Akte über die Kassenanwendung abzurufen.

Sie sollten feststellen können, was der Arzt in die Akte aufgenommen hat und wer Zugriff auf was hat. Zunächst sollte eine Übersicht über das Medikament vorliegen, gefolgt von Laborergebnissen etc. Diese Daten können Sie bei einem Versicherungswechsel mitnehmen.

Einfachere Datenrecherche

Ein weiteres Ziel besteht darin, Gesundheitsdaten zu nutzen, um die Forschung voranzutreiben. Dazu will Lauterbach Daten aus verschiedenen Quellen, etwa Krebsregistern und Krankenkassen, gesetzlich an einem zentralen Zugangspunkt verknüpfen. Die Daten sollten verschlüsselt sein (Alias).

Geplant ist erneut ein Opt-Out-Modell für die Datenspeicherung in elektronischen Akten: Sie sollen zunächst eine Einstellung „Datenspende“ zu Forschungszwecken haben, der Sie widersprechen können.

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Lauterbach sieht großes Potenzial in Datenauswertungen, die andere Länder nutzen können, um während der COVID-19-Pandemie schnell Erkenntnisse zu gewinnen. Generell lässt sich künstliche Intelligenz nutzen, um Tumore im Frühstadium besser zu erkennen, beispielsweise durch den Vergleich mit ähnlichen Fällen.

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