Asylrecht - Das ist der Stand der Zahlungskarte für Asylbewerber in MV
Der Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hofft auf die Einführung seiner Zahlungskarte für Asylsuchende im Herbst, aber es ist unsicher, ob das funktioniert. Gemäß europaweiter Ausschreibung wurde ein vorläufiger Entscheid über die Vergabe des Auftrags getroffen, gegen den ein nicht erfolgreicher Anbieter protestiert, wie das Innenministerium dem Presseagentur beim Anfrage widersprach. Zuvor berichteten die Medien darüber.
Dauer des Verfahrens: laufend
Die Dauer des Prüfverfahrens wird zwischen zwei und vier Monaten geschätzt. Durch Innenminister Christian Pegel (SPD) wurde jedoch zugelassen: "Wenn anschließend die Berufungsklage gewählt wird, könnte dieses Zeitenraum – wie bei jeder Vergabe, die immer rechtsmäßig prüfbar ist – leider verlängert werden."
Sonderweg in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern und Bayern nehmen eine besondere Herangehensweise bei der Zahlungskarte für Asylsuchende ein und wollen eigene Lösungen einführen. Es sollen jedoch landesweit vergleichbare Bedingungen sein. Die anderen Bundesländer hatten sich am Ende Januar auf eine gemeinsame Ausschreibungsverfahren einig. Die Zahlungskarte soll ab dem Sommer laufen, wie Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nach einer Ministerpräsidentenkonferenz im Juni gesagt hat. Asylsuchende sollen in Zukunft nur 50 Euro in bar pro Monat erhalten.
Im Januar hatte Innenminister Pegel angekündigt: "Zuerst werden wir die Zahlungskarte in der ersten Aufnahmeeinrichtung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern einführen. Ziel ist jedoch eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb sollte diese Zahlungskarte auch den Kreisen und Freien Städten zur Verfügung gestellt werden." Bis dahin wurden 148 Euro monatlich pro Asylsuchenden in der ersten Aufnahmeeinrichtung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gezahlt.
Der Protest gegen den vorläufigen Entscheid zur Vergabe des Auftrags für die Zahlungskarte für Asylsuchende kam von einem nicht erfolgreich gewesenen Anbieter, wie der Presseagentur mitgeteilt wurde, mit dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern zusammengestellt.
Die Zahlungskarte für Asylsuchende in Mecklenburg-Vorpommern soll eine besondere Herangehensweise aufweisen, wie von Innenminister Pegel angekündigt, mit dem Ziel einer landesweiten und einheitlichen Lösung, wobei vergleichbare Bedingungen landesweit gelten sollen.
Nach einem Ankündigung von Innenminister Pegel im Januar wird die erste Aufnahmeeinrichtung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern die erste Trägerin der Zahlungskarte sein, mit dem letzten Ziel eine landesweite Lösung, die auch die Kreise und Freien Städte umfasst.
Der Bundesstaat Mecklenburg-Vorpommern und Bayern nehmen eine besondere Herangehensweise bei der Zahlungskarte für Asylsuchende ein, um eigene Lösungen einzuführen, während die landesweiten Bedingungen aus dem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren Anfang Januar getroffen wurden.
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