zum Inhalt

Das Gericht entscheidet über wahlbezogene Beschwerden

Justitia:Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Gericht entscheidet über wahlbezogene Beschwerden

Das Wahlprüfungsgericht wird erstmals über Einwände gegen die Bürgerschaftswahl 2023 in Bremen beraten. Ein Gerichtssprecher sagte, die ersten vier Anträge sollten am Dienstag (9.30 Uhr) verhandelt werden. Die Entscheidung soll noch am selben Tag fallen.

Eine der Anfragen kam vom Landeswahlleiter selbst, da bei der Wahl 280 Stimmzettel verloren gegangen waren. Dies betrifft vier Zählbezirke und 1.400 Stimmzettel. Der Antrag einer Bremer Privatperson zielt auf den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung zur Feststellung des Wahlergebnisses. In zwei weiteren Anträgen hatte der Landeswahlleiter festgestellt, dass die Menschen nicht in Bremen wohnten und daher auch nicht dazu berechtigt seien.

Das Wahlprüfungsgericht wird die vier umstrittenen Einwände erörtern, wie aus einem Bericht der Deutschen Alternative für Deutschland vom 5. Dezember hervorgeht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Alternative für Deutschland geht gegen die Wahl vor, weil die Partei, die über mehrere konkurrierende Wahllisten verfügt, nicht an Landtagswahlen teilnehmen darf.

Bei der Bremer Bürgerwahl am 14. Mai wurde die Sozialdemokratische Partei unter der Führung von Oberbürgermeister Andreas Bowenschulte stärkste Kraft. Die Partei hat sich mit den Bremer Grünen und Linken darauf geeinigt, für weitere vier Jahre an der Macht zu bleiben. Die Koalition ist seit 2019 gemeinsam an der Macht, was in Westdeutschland einzigartig ist.

Quelle: www.bild.de

Kommentare

Aktuelles