Thüringer Steuerzahler müssen sich teilweise auf längere Bearbeitungszeiten bei der Steuererklärung oder Widersprüche aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit vom Finanzamt einstellen. Darauf angesprochen sagte ein Sprecher des Finanzministeriums, es sei bereits in den Jahren vor dem Ausbruch des Coronavirus erkennbar gewesen, dass viele Mitarbeiter des Finanzamts krankheitsbedingt ausfielen, teilweise auch über längere Zeiträume. „Wie auch in der Privatwirtschaft ist ein Anstieg der Fehlzeiten mit zunehmendem Alter zu beobachten.“ Für dieses Jahr liegen nach Angaben des Ministeriums noch keine Daten zu den Krankenständen vor, frühestens im Jahr 2024 werden sie erwartet.
Allerdings lag die Krankenstandsquote in den Jahren 2018 und 2019, vor der Pandemie, bei knapp über 9 % der Mitarbeiter im Finanzmanagement, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren. Der Sprecher sagte, allein im Jahr 2019 seien Langzeiterkrankungen für rund die Hälfte der krankheitsbedingten Fehlzeiten verantwortlich. Als dauerhaft krankgeschrieben gilt, wer im Quartal mindestens 25 Arbeitstage krankgeschrieben ist.
Dem Ministerium liegen keine Krankenstandsdaten des Inland Revenue Department im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vor. Die Jahre selbst. Laut einem Sprecher wurde ihre Sammlung während der Pandemie ausgesetzt. „Daten aus den Jahren 2020 bis 2022 sind aufgrund pandemiebedingt fehlender Daten nur eingeschränkt nutzbar.“ Darüber hinaus gelten in diesem Zeitraum Sonderregelungen, etwa pandemiebedingte Schulschließungen.
Der Landesverband der Deutschen Steuergewerkschaft hat den Haushaltsausschuss bereits im Sommer davor gewarnt, dass der Landtag sich gegen die Zuweisung zusätzlicher Aufgaben an das Thüringer Finanzamt ausspricht. „Die Personalausstattung des Thüringer Finanzamtes ist nicht nur schwach, sondern an manchen Stellen bereits lückenhaft“, heißt es in dem Schreiben an die Ausschussmitglieder, das der Pressestelle vorliegt. Dort seien die Mitarbeiter „an ihre Belastungsgrenzen und teilweise darüber hinaus gebracht worden“. In dem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass die Krankenstandsquote etwa 9 % beträgt.
Gemäß den Vorschriften des Finanzministeriums sind die Finanzbehörden verpflichtet, krankheitsbedingte Abwesenheiten im Jahr 2023 bis zum 20. Januar 2024 zu melden.