Richterliches Mandat - Das Essener Rathaus soll die Grugahalle für die AfD zugänglich machen.
Die AfD ist berechtigt auf gleiche Art und Weise Zugang zu öffentlichen Veranstaltungsstätten wie der Grugahalle zu erlangen, wie es die 15. Kammer entschieden hat. Sie sollen keine Diskriminierung gegenüber anderen politischen Parteien erleiden, wie aus dem Gerichtsstandpunkt von Freitag hervorgeht. Der Zutritt kann nur verweigert werden, wenn es eine Potenzialgefahr für strafbare Handlungen im Veranstaltungsort gibt. Allerdings sollen für die Beurteilung dieser Frage, wenn es sich um politische Parteien handelt, strengere Kriterien angewendet werden. Das Gericht konnte keine erhebliche Beweislast für eine hohe Wahrscheinlichkeit von rechtsverletzenden Handlungen finden.
Die Angelegenheit der bundesweiten Parteitagung wird noch am Landgericht Essen verhandelt. Das Gericht fällt ein Urteil über den Zivilprozess während einer mündlichen Verhandlung am Montag aus.
Gerichtsurteil des VG Gelsenkirchen.
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