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Cum-Ex: Olearius‘ Anwalt ist von Unschuld überzeugt

Cum-Ex-Prozess
Der angeklagte Bankier Christian Olearius (r) steht neben seinem Anwalt Peter Gauweiler im Gerichtssaal.

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Banker Christian Olearius haben seine Verteidiger den Vorwurf einer besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Olearius habe von Leerverkäufen nichts gewusst und deren Einsatz auch nicht genehmigt, sagte sein Anwalt Klaus Landry am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn.

Leerverkäufe sind ein Kernelement des Samenhandels, den Menschen betreiben. Wer die Kapitalertragsteuer (KESt) nicht zahlt, erhält sein Geld zurück, und dem Land entgehen Milliarden von Dollar. „Er wird niemals einen Abzug geltend machen oder gar Kapitalertragssteuern zurückzahlen, die nicht zuvor einbehalten und abgeführt wurden“, sagte Landry und stellte den 81-Jährigen als einen ehrenwerten Mann dar, der sich für das Wohl der Hamburger Gesellschaft eingesetzt habe. Die Staatsanwaltschaft nannte die Hypothese, Olearius habe sich mit einem anderen Aktionär und mehreren Bankangestellten zu einer kriminellen Bande zusammengeschlossen, „lächerlich“.

Landry beklagte außerdem, dass sein Mandant in der Öffentlichkeit irreparable Vorurteile erlitten habe. Olearius werden 14 besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung vorgeworfen. In beiden Fällen handelt es sich immer noch um einen Versuch. Im Wesentlichen war dies der Zeitraum von 2006 bis 2011 – der Höhepunkt des Samengeschäfts. Die Staatsanwälte führten Steuereinbußen in Höhe von 280 Millionen Euro auf das mutmaßliche Verhalten von Olearius zurück.

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