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"Cum-Ex": Keine Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher

Peter Tschentscher und Olaf Scholz
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher (l) bereits abgelehnt. Ähnlich verhält es sich nun in Köln.

Köln ermittelt nicht gegen Bundeskanzler Olaf Schulz (SPD) und Hamburgs Oberbürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Das teilten die Behörden am Montag mit. „Nach der Strafprozessordnung darf die Staatsanwaltschaft Ermittlungen nur dann einleiten, wenn ein Vorverdacht auf ein strafbares Verhalten besteht“, hieß es. „Im vorliegenden Fall liegen diese Voraussetzungen nicht vor.“ Die Entscheidung traf der Leiter des für die Bearbeitung von Strafanzeigen zuständigen Dezernats.

Im sogenannten Cum-Ex-Skandal nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag fließen Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenberechtigung zwischen mehreren Teilnehmern hin und her. Am Ende erstattete das Finanzamt die nicht gezahlte Kapitalertragsteuer. Es wird geschätzt, dass der deutsche Staat Verluste in Höhe von mindestens zweistelligen Milliarden Euro erlitten hat. Mehrere Gerichte und Staatsanwälte haben sich im Laufe der Jahre mit dem Skandal befasst. Bisher wurden nur wenige der Beteiligten angeklagt.

Haben die Politiker der SPD die Behandlung der Warburg Bank beeinflusst?

Viel diskutiert wurde die Rolle der Hamburger Finanzverwaltung in den Jahren 2016 und 2017. Damals war Bundeskanzler Schulz heute Bürgermeister von Hamburg. Eine Untersuchungskommission in der Hansestadt soll klären, ob führende SPD-Politiker während Schulz’ Amtszeit als Oberbürgermeister Einfluss auf Warburgs steuerliche Behandlung hatten. Ende 2016 verwirkte das Finanzamt entgegen ursprünglicher Planung eine Rückzahlung von 47 Millionen Euro von der Bank. Während seines Prozesses als Zeuge bestritt Schulz jeglichen Einfluss als Bürgermeister von Hamburg. Auch sein Nachfolger, der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), verweigerte jede Einflussnahme.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt, nach Erhalt der Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Scholz und Tschentscher einzuleiten. Ähnlich ist die Situation in Köln.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass “insbesondere die Mitarbeiter des Finanzamtes und des Finanzamtes Hamburg sowie Herr Dr. Tschentscher und Herr Scholz” keine Unterlagen “öffentlich gemacht haben”, auf die man zurückgreifen könne Rückschlüsse auf den Inhalt der Gespräche der beteiligten Personen.” .

Bild berichtete zuvor in Köln über die Entscheidung.

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