Ein Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag einen neuen Prozess im Steuerskandal um milliardenschwere Aktiengeschäfte eröffnet. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft droht erstmals eine strafrechtliche Verantwortung für Berater, die rund um den Dividendentermin mit Aktien gehandelt haben. Die Anklage wirft der Anklage schwere Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe vor. Ursprünglich waren bis Ende November 19 Anhörungen geplant.
Berater der Maple Bank vor Gericht
Einschließlich der Antwort eines ehemaligen leitenden Steueranwalts der großen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Er hatte die Maple Bank beraten, die eine massive Cum-Ex-Transaktion durchführte, die den Ermittlern zufolge zu Steuerausfällen in Höhe von 388 Millionen Euro führte. Das in Kanada ansässige deutsche Institut wurde 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen, nachdem ihm aufgrund von Steuervorschriften im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen eine Überschuldung drohte.
Im November 2022 wurden Maple-Leaf-Banker von vier ehemaligen Institutionen, darunter der frühere Bundespräsident, vom Frankfurter Landgericht zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Die Klage gegen den ehemaligen Steueranwalt von Freshfields und zwei Maple-Banker wurde getrennt geführt.
Bericht zur Einhaltung von Aktienhandelsvorschriften
Ehemaliger Maple-Banker wird beschuldigt, die Deal-Struktur zur Umsetzung von Cum-Setup-Ex-Aktiengeschäften genutzt zu haben. Der Anwalt und Steuerberater untermauerte dies mit „Ergänzungsgutachten“ und machte gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben.
Der ehemalige Anwalt von Freshfields „führte die Entwicklung und anschließende Verschleierung des Dividendenstichtagsgeschäfts an“, heißt es in der Beschwerde. Die anfänglichen Bedenken des Maple-Bankerkreises versuchte er „mit scheinbar fadenscheinigen Argumenten und unter Verweis auf noch nicht fertige Expertenmeinungen“ zu zerstreuen.
Im Cum-Ex-Handel, der 2006-2006 seinen Höhepunkt erreichte. Von Banken und Anlegern gezahlte Kapitalertragssteuern wurden 2011 nie zurückgezahlt, wodurch der Staat um mindestens 10 Milliarden Euro betrogen wurde. Dabei machten sie sich eine damalige Gesetzeslücke zunutze: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (infidentischer) Dividendenberechtigung und ohne (Ex-Dividenden-)Dividendenberechtigung zwischen den beteiligten Parteien hin und her übertragen. Letztlich erstattete das Finanzamt die nicht gezahlten Steuern. Im Jahr 2012 wurde die Lücke geschlossen. Lange Zeit war unklar, ob der Samenhandel unmoralisch oder illegal war. Im Jahr 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), Lean-Transaktionen als Steuerhinterziehung einzustufen.