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Cum-Ex-Architekt Hanno Berger will vor Bundesgericht ziehen

Hanno Berger
Der Steueranwalt Hanno Berger kommt zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal.

Der nebenberufliche Architekt Hanno Berger will sich nach seiner Verurteilung zu 8 Jahren Haft vor Gericht verantworten. Das Landgericht Bonn teilte am Mittwochmorgen auf Anfrage mit, der 72-Jährige werde Berufung einlegen. Nach dem schriftlichen Urteil hat er einen Monat Zeit, die Berufung zu begründen.

Das Landgericht hat Berger in der vergangenen Woche wegen drei besonders schwerer Steuerhinterziehungsfälle zwischen 2007 und 2011 zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht bezifferte die Steuerausfälle in den drei Fällen auf 276 Millionen Euro. Berger hat davon 13,7 Millionen Euro bekommen, die er zurückzahlen muss.

Der 72-Jährige war ein Förderer des Aktienhandels, bei dem Finanzakteure Dividendentermine verwechselten und Steuerbehörden unbezahlte Steuern erstatteten. Steueranwalt Berger rät Banken und zwischengeschalteten Investoren, mit ihrem Kapital große Kredite aufzunehmen und dann große Summen in Cum-Ex-Geschäfte investieren zu können. Ein weiterer Cum-Ex-Skandalfall im Zusammenhang mit dem Fall Berger wird vor dem Landgericht Wiesbaden verhandelt.

Während der Urteilsverkündung in Bonn riet der Vorsitzende Richter Roland Zickler dem Angeklagten, keine Berufung einzulegen. Der Richter wies ihn auf eine Passage in der Strafprozessordnung hin, wonach ein Urteil in einem Strafverfahren in einem anderen Strafverfahren mildernd wirken – oder es sogar beenden kann. Dies deutet jedoch darauf hin, dass das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig ist.

Bergers Anwalt Richard Beyer sagte nach dem Bonner Urteil, dass es sich bei dem mit den Feststellungen des Gerichts verbundenen Urteil um einen Schuldspruch handele, «der unbedingt als schuldig und strafbar angesehen werden muss».

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