Prozess - Cross darf bleiben: Klage gegen Dekret abgewiesen
Die bayerischen Behörden erlaubten die weitere Aufhängung des Kreuzes. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen einen umstrittenen grenzüberschreitenden Erlass des bayerischen Kanzlers Markus Söder (CSU) abgewiesen. Ein Leipziger Richter befand, dass die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem Regierungsgebäude in Bayern ein Kreuz angebracht werden müsse, rechtmäßig sei.
Das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands hat daher eine Berufung gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts München (VGH) abgewiesen. Das Kreuz verstößt nicht gegen die Religionsfreiheitsrechte anderer Weltanschauungsgruppen. Sie verstoßen auch nicht gegen das in der Verfassung verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund des Glaubens.
Söder lobte das Urteil ausdrücklich. „Das Kreuz ist ein Symbol unserer christlichen und kulturellen Identität. Es gehört zu Bayern“, sagte der CSU-Chef der Deutschen Presse-Agentur München.
Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, betonte: „Bayern ist ein Land des Pluralismus, der Toleranz und natürlich der Religionsfreiheit, aber Bayern ist auch ein christliches Land. Der Staat, der Recht hat, der.“ Auch der Freistaat drückt dies mit dem Kreuz aus.“
Im April 2018 verabschiedete das bayerische Kabinett auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Söder den Kreuzfahrtschiff-Erlass. Trotz heftiger Kritik – auch aus der Kirche, die Söder vorwarf, christliche Symbole für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat das Dekret im Juni 2018 in Kraft.
In der Geschäftsordnung des Freistaatsamts heißt es seitdem: „Jedes Amtsgebäude muss im Eingangsbereich ein deutlich sichtbares Kreuz als Ausdruck der historischen und kulturellen Identität Bayerns haben.“
Für den Leipziger Richter war dies keine unakzeptable Regelung. Daher stellten sie fest, dass die freien Staaten, in denen die Kreuze aufgehängt wurden, nicht dem christlichen Glauben angehörten. Vielmehr solle es laut Verordnung „Ausdruck der historischen und kulturellen Identität Bayerns sein“.
Die religionskritische Free Thought Group (bfg) hat Klage eingereicht. Er forderte die Aufhebung des Dekrets und die Entfernung des Kreuzes. Allerdings erlitt die Bundesregierung bereits im vergangenen Sommer eine Niederlage gegenüber der VGH. Obwohl das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates feststellte, stufte es das Kreuz grundsätzlich als passives Symbol ohne „keine missionierende oder indoktrinierende Funktion“ ein.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die BFG keinen „Konfrontationsschutz“ für das Kreuz im Bereich des Behördeneingangs habe. Daran ändert auch die Neutralitätspflicht des Staates in Glaubensfragen nichts. Es verlangt nicht, dass der Staat „religiöse Bezüge völlig aufgibt“, sondern nur, dass er sich Weltanschauungen und Religionen öffnet.
Auch nach dem Leipzig-Urteil will der Verein für geistige Freiheit nicht aufgeben – nach erneutem Scheitern will er Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. „Die Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Assunta Tammeleo, Präsidentin der Münchner bfg, nach der Urteilsverkündung.
Auch der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx äußerte sich am Dienstag, kurz vor der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts, zu dem Streit. „Ich bin ein großer Befürworter von Kreuzen an öffentlichen Orten“, sagte er und nannte als Beispiele Kreuze auf Hügeln oder entlang von Straßen. „Die Frage ist wie, nicht ob“, betonte Marx: „Man kann in Bayern keine Kreuze verschwinden lassen. Ich mache mir noch keine Sorgen.“
Informationen zu Terminen
Lesen Sie auch:
- Maersk begrüßt Schiffsschutzplan: weiterhin Vorsicht
- Verdi ruft kurz vor Weihnachten zum Warnstreik im Einzelhandel auf
- Tennisball werfen: Bayern muss 12.750 Euro Strafe zahlen
- Abgang nach Karlsruher Urteil: „Wir bleiben im Bundestag“
Quelle: www.stern.de