Der langersehnte „Freedom-Day“, der von so vielen Corona-Geplagten herbei beschworen wird, lässt wohl noch etwas auf sich warten. Am 20. März hätten bundesweit die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben werden sollen. Der Bund und die Länder haben sich bereits im Februar darauf geeinigt. Die Pläne der Bundesregierung sind auf eine Welle von Kritik gestoßen. Viele befürchteten einen erneuten Aufschwung von Corona-Infektionen. Daher wollen einige Bundesländer vorerst nicht lockern und verlängern die bestehenden Maßnahmen bis zum 2. April: Dazu gehören Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, voraussichtlich auch Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen ist eine Übergangsverordnung geplant.
In einem neuen Infektionsschutzgesetz wurde am 18. März festgelegt, dass bundesweit ein Basisschutz gelten soll. Allerdings können die einzelnen Bundesländer selbst bestimmen, inwieweit sie Corona-Lockerungen zulassen oder bei Bedarf auch wieder verschärfen können.
Zunächst scheint sich nicht viel zu verändern: Die Maskenpflicht soll teilweise gelockert werden. Was bleibt sind aber die Masken, die weiterhin im öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Innenräumen getragen werden müssen. Neben dem Tragen der Masken gilt auch weiterhin die Abstandsregelung sowie das Vorzeigen des Impf-, Test- oder Genesenennachweises beim Betreten bestimmter Einrichtungen. Der Genesenennachweis gilt jedoch übrigens nur noch 90 Tage.
Die Impflicht für Berufe im Gesundheitswesen und in der Pflege bleibt ebenfalls bestehen. Über die Impfpflicht wird noch diskutiert, das Thema ist noch nicht ganz vom Tisch. Des Weiteren soll weiterhin in bestimmten Einrichtungen wie Schulen regelmäßig getestet werden. Ab dem 20. März sind die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigten die Ausübung ihrer Tätigkeit im Homeoffice zu gestatten.
Die Neuregelungen sollen zunächst bis zum 23. September gültig sein. Im Herbst werden wieder ansteigende Infektionszahlen erwartet.