Der Prozess wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs beim Corona-Testzentrum hat am Mittwoch (9.30 Uhr) vor dem Landgericht München begonnen. Die Bayerische Zentralstelle für Betrugs- und Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen (ZKG) ging davon aus, dass die beiden Betreiber der Kassenärztlichen Vereinigung für die Tests weit mehr in Rechnung stellten, als sie tatsächlich leisteten.
Sie sollen von Ende Januar 2022 bis zu ihrer Festnahme Mitte April 2022 einen Corona-Schnelltest durchgeführt und einen Handyladen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Corona-Teststation genutzt haben.
„Für die ZKG ist dies ein wichtigerer Fall, schließlich führten schwere Vorwürfe zur Festnahme des Angeklagten“, sagte ein ZKG-Sprecher. Über 150.000 Euro sollen die Angeklagten in Handyshops für ihre Teststationen in nur einem Monat fälschlicherweise abgebucht haben. Die Ermittler konnten die Zahlung der Rechnung vom März 2022 rechtzeitig stoppen.
Seit Juni 2021 leitet das ZKG die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Corona-Tests in Bayern. Bis Ende 2022 wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Corona-Testzentrums 84 Klagen gegen bekannte und 23 gegen unbekannte Personen eingereicht.