zum Inhalt

Corona-Testpflicht für Reisende aus China tritt in Kraft

Reisende in Peking
Passagiere am internationalen Flughafen von Peking.

Ab sofort müssen Reisende aus China vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen. Wegen der massiven Corona-Welle in der Volksrepublik China und der Angst vor neuen Virusvarianten gelten seit Mitternacht verschärfte Einreiseregeln. Betroffene müssen einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest genügt. Die Kontrolle erfolgt durch die Fluggesellschaft.

Nach der Landung sollen sich die Passagiere auf behördliche Anordnung auch stichprobenartigen Tests unterziehen können. Wie andere Länder will auch Deutschland Abwässer von Flugzeugen aus China auf mögliche Varianten des neuen Coronavirus testen. Deshalb setzt Deutschland den gemeinsamen Vorschlag der EU-Staaten um.

Ausgenommen Hongkong

Das Bundeskabinett hat am Freitag die neuen Corona-Einreisebestimmungen geändert. Neben der Ausweisung sogenannter Virus-Varianten-Gebiete ist es nun auch möglich, Gebiete auszuweisen, in denen „besorgniserregende Virus-Varianten auftreten können“ und Reisen entsprechend einzuschränken. Diese Einstufung trat laut Robert-Koch-Institut für China (außer Hongkong) um Mitternacht in Kraft.

Das Auswärtige Amt (AA) rät von „nicht unbedingt notwendigen Reisen“ nach China ab. Die Zahl der Infektionen sei dort inzwischen auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie, und das chinesische Gesundheitssystem sei überfordert, heißt es in einer Erklärung im Reise- und Sicherheitshinweis des AA.

Kommentare

Aktuelles

Milos Radonjic, 34, ist am Freitag nach Brooklyn gekommen und wird montags vor dem...

Ein Mann, der den Namen 'Pirate der Unbekannten' trägt, wird in die USA ausgeliefert wird, bei Verdacht auf Kokain-Schmugglingsvereinigung

Ein Mann, der den Namen 'Pirate der Unbekannten' trägt, wird in die USA ausgeliefert wird, bei Verdacht auf Kokain-Schmugglingsvereinigung Milos Radonjic, 34 Jahre, ist am Freitag in Brooklyn angekommen und soll am Montag vor Gericht in bundesbesoldeter Gerichtshöfe verhandelt werden, wie angaben bundesanwaltschaftliche Vertreter und Vertreter des Bundesamt

Mitglieder Öffentlichkeit