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Corona-Isolationspflichten laufen in Sachsen-Anhalt aus

Corona-Schnelltests
Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch.

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich in Sachsen-Anhalt bald nicht mehr selbst isolieren. Ende Januar wird die Quarantänepflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Nach dem 31. Januar 2023 wird der entsprechende Erlass zum Umgang der Gesundheitsbehörden mit Quarantäneanordnungen bei einer Coronavirus-Infektion nicht verlängert.

“Unsere Impfquote und die Grundimmunität der Bevölkerung sind sehr gut. Außerdem halte ich angesichts der aktuellen Infektionslage das Auslaufen der Isolationspflicht für gerechtfertigt”, sagte Gesundheitsministerin Petra Ger Reem-Benner (SPD) sagte. Zudem reiht sich Sachsen-Anhalt in eine Reihe mit anderen Bundesländern ein, die ihre Quarantänepflichten in den kommenden Wochen ebenfalls auslaufen lassen.

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind verpflichtet, Corona-Infizierte in der aufgehobenen November-Quarantäne zu behandeln. Thüringen hofft auf eine Aufhebung am 3. Februar. In Niedersachsen und Bremen soll sie ebenfalls zum 1. Februar ausfallen. Dennoch forderte Grimm-Benne Menschen mit Symptomen auf, sich selbst zu testen und bei Krankheit zu Hause zu bleiben, um die Exposition zu reduzieren.

In Sachsen-Anhalt (RKI) gelten laut Gesundheitsministerium aktuell die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Infizierte und Kontakte. Das heißt, wenn Sie sich mit dem neuen Coronavirus infiziert haben, müssen Sie sich für fünf Tage in Quarantäne begeben. Die Kreise und Gemeinden haben die Bestimmungen für Infizierte und Kontaktpersonen in den entsprechenden Allgemeinverfügungen berücksichtigt.

Im Dezember gilt in Sachsen-Anhalt im Nahverkehr die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen nicht mehr. Im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie es das Bundesinfektionsschutzgesetz vorschreibt. Es schreibt auch das Tragen von FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.

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