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Corona-Instrumentenkoffer wird geleert

Corona-Maßnahmen
An diesem Donnerstag (2. Februar) fällt die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen.

Für den potenziell kritischeren Corona-Winter wurde viel vorbereitet. Die mit nationaler Schutzausrüstung speziell gefüllten Kisten waren jedoch vor dem Frühling geleert worden. Dann kommt an diesem Donnerstag (2. Februar) die bundesweite Maskenpflicht in Fernverkehrszügen und vielerorts die Aufhebung weiterer Krisenregeln.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) drängt darauf, dass bestimmte Vorgaben, insbesondere für die Sicherheit gefährdeter Gruppen, unverändert bleiben sollen – auch wenn die regierungsnahe FDP und einige Branchenvertreter am Rest feilen. Patientenvertreter drängten auf weitere wichtige Überlegungen.

VdK-Vorsitzender: „Unsere Überlegungen zur Maskenpflicht sind eindeutig“

Menschen, die vormals krank, behindert oder alt waren, konzentrierten sich in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und seien besonders ansteckungsgefährdet, sagte Verena Bentele, Präsidentin des VdK-Sozialverbands, der DPA. Daher sollen dort weiterhin Masken getragen werden. „Manche Mitarbeiter oder Anwohner mögen das als Belastung empfinden, aber unsere Überlegungen sprechen eindeutig für die Maskenpflicht.“

In Zügen sollten „maßgeschneiderte Lösungen“ in Betracht gezogen werden. „Denkbar ist zum Beispiel, für Menschen, die Masken tragen wollen, gesonderte Bereiche zu reservieren“, sagte Bentele. „Im ICE gibt es schon ähnliche Abteilungen, mit Rastplätzen oder Handybereichen.“ Dann könne man selbst entscheiden, ob man Masken trage oder nicht in ausgewiesene Bereiche gehe.

Tatsächlich gibt es jetzt aufgrund entgegenkommenderer Umstände eine frühere Lockerung. Es gibt keine bedrohlichen Winterwellen, und Experten können derzeit keine Anzeichen am Horizont erkennen. Lauterbach wies darauf hin, dass der Rückgang der gemeldeten Fälle “kein Selbstläufer” sei. Eindämmungsmaßnahmen werden funktionieren. Als Ergebnis hat das Kabinett nun eine „Schutzmaßnahmen-Aussetzungsverordnung“ verabschiedet, die ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht in Fernverkehrszügen bringt. Die Möglichkeit dazu ist im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben, die allgemeine Geltungsdauer der Corona-Verordnung ist Karfreitag, 7. April.

Corona-Instrumentenboxen werden umgeräumt und gereinigt

  • Masken: Die Maskenpflicht in Flugzeugen ist seit Herbst obsolet. Es ist jetzt auch bundesweit von den Ländern für ICE und Intercity sowie Busse und Bahnen des Nahverkehrs geregelt. Einige sind Wochen voraus. In Kliniken, Kliniken und Pflegeheimen besteht nach wie vor eine Maskenpflicht.
  • Tests: Rabatte auf kostenlose Staatsbürgerschaftstests bleiben bis einschließlich 28. Februar verfügbar. Schnelltests an Testpunkten sind kostenlos, auch wenn Sie asymptomatisch sind, auch vor dem Besuch von Kliniken und Pflegeheimen. Das Recht auf “kostenloses Testen” nach der Infektion endete Mitte Januar. Es bleibt jedoch für medizinisches Personal, das getestet werden muss, um zur Arbeit zurückzukehren.
  • Erhaltungsregeln: In vielen Supermärkten werden immer noch Plexiglasplatten an Kassen angebracht. Gleichzeitig mit der Maskenpflicht der ICE wird jedoch eine bundesweite Regel zum Infektionsschutz von Unternehmen zurückgenommen. Eine wachsende Zahl von Ländern legt empfohlene Quarantäneanforderungen für infizierte Personen fest, obwohl Lauterbach darauf drängt, die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gewährleisten. Die strengeren Tagesauflagen des Gesetzes werden jedenfalls noch nicht genutzt.
  • Impfungen: Die Impfungen sollten eigentlich im Winter wieder Fahrt aufnehmen – vor allem die Aktualisierung längst vergangener Grundimmunisierungen mit fortschrittlichen Wirkstoffen, die an aktuelle Virusvarianten angepasst sind. Doch die derzeit praktizierte Impfkampagne dümpelt vorerst weiter. Die Bundesregierung arbeitet bereits daran, die absehbare Überlieferung nach Deutschland zu streichen bzw. zu reduzieren.
  • Einreise: Für Urlaubsrückkehrer gelten bei der Einreise nach Deutschland ohne besondere Bescheinigung weiterhin gelockerte Corona-Regeln – zumindest solange keine neuen, gefährlicheren Varianten des Virus im Umlauf sind. Länder, in denen diese Variante „wahrscheinlich“ ist, wurden nun jedoch als neue Kategorie hinzugefügt. Daher müssen Reisende aus China vor der Einreise nach Deutschland zunächst einen negativen Corona-Test vorlegen.
  • Warn-App: Die Coronavirus-App des Bundes wurde seit 2020 mehr als 48 Millionen Mal heruntergeladen – wie viele Smartphones aktiv sind, ist unklar. Die Warnfunktion funktioniert nun auch ohne weitere offizielle Bestätigung mit Homebrew-Schnelltests.

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