Der bisher größte Prozess in einem Betrugsfall im Zusammenhang mit der Corona-Hilfe vor dem Landgericht Dresden ist am Montag mit einer Haftstrafe zu Ende gegangen. Ein Richter hat einen 56-jährigen Bauunternehmer wegen Subventionsbetrugs in 28 Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Laut Gericht stahl er Corona-Hilfen im Wert von 372.000 Euro. Der Mann ist vorbestraft.
Bereits im April 2020 übermittelte die Beklagte der Stadt Dresden und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) dutzende falsche Anträge auf selbstständige Corona-Hilfen und Personalien von mehr als 20 Mitarbeitern der Unternehmen in Moldawien. Die meisten der betroffenen Arbeiter leben in Firmenwohnungen, ihre Post-, Bankkonten und Ausweise wurden von Unternehmern überprüft.
Der 56-Jährige bekannte sich zu Beginn seines Prozesses Mitte September 2022 in den meisten Anklagepunkten schuldig. Er soll der alleinige Chef seines Baudienstleistungsunternehmens sein, obwohl ihm die Führung des Unternehmens verboten wurde, nachdem er 2017 für zahlungsunfähig und bankrott befunden worden war. Das Gericht ließ viele der mehr als 40 Betrugsvorwürfe fallen, die ursprünglich erhoben wurden, um andere Verhaltensweisen zu verurteilen. Die gefälschten Anträge beliefen sich auf insgesamt 600.000 Euro, aber nicht alle wurden genehmigt.
Der ebenfalls angeklagte Bruder des Bauunternehmers wurde wegen Betrugs, Beihilfe zum Betrug in sieben Fällen und Besitz von Kinderpornografie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 53-Jährige gab lediglich zu, das Bewerbungsformular ausgefüllt zu haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung und Datenträger stießen die Ermittler zudem auf mehr als 4.000 illegale Fotos und Videos von sexueller Gewalt gegen Kinder.
Eine 60-jährige Sekretärin einer Baufirma wurde wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug zu einem Jahr Haft und 6 Personen zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen sie eine Geldstrafe von 3600 Euro gefordert, ihr Verteidiger sprach sie frei. Er argumentierte, dass die Angeklagten lediglich Anweisungen befolgt hätten. Der Vorsitzende Richter vermutete, dass die Frau viel mehr getan hatte. Ein Urteil steht noch aus.