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Corona: 40 Millionen Euro Bußgeld von Kommunen

Maskenpflicht
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.

Bayerische Kommunen haben in den vergangenen Jahren Bußgelder in Höhe von knapp 40 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung verhängt. Knapp 237.000 Ordnungswidrigkeiten wurden dafür erstattet. Knapp 38.000 Verfahren sind noch anhängig. Das geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Das Gesundheitsministerium hat über die Landesregierung bei der Landesverwaltung des Freistaates nach dem aktuellen Stand des coronabedingten Bußgeldverfahrens gefragt. Es umfasst alle Bußgelder, die wegen Verstößen gegen alle in der Vergangenheit geltenden bayerischen Corona-Verordnungen verhängt wurden. Die Liste enthält jedoch nicht die Gesamtstrafen für jeden Verstoß.

Bayernweit wurden insgesamt 39.390.887,28 Euro Bußgelder verhängt. Allein die in der Landeshauptstadt München verhängten Bußgelder beliefen sich auf 3,2 Millionen Euro. Aber auch in Nürnberg lag die Gesamtsumme laut Ministerium bei knapp 3,1 Millionen Euro.

Während der Corona-Pandemie könnten beispielsweise Verstöße gegen die Maskenpflicht oder vorübergehend geltende Ausgangsbeschränkungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Unternehmern und anderen drohen Bußgelder, wenn sie die geltenden Corona-Regeln in ihrem Bereich nicht vollständig durchsetzen. Christoph Maier (AfD) hat die Landesregierung aufgefordert, das öffentliche Verfahren einzustellen und auf Bußgelder zu verzichten.

Seit einiger Zeit wird über die Rückzahlung unangemessener Corona-Bußgelder diskutiert – und das Gesundheitsministerium will damit den Kommunen eine konkrete Anleitung zur Umsetzung geben. Kontext: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat im November entschieden, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats vom April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam seien. Die damaligen Reisebeschränkungen – das Verbot, die Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen – seien nicht verhältnismäßig. Der Richter wies daher die Berufung der Landesregierung gegen das vorangegangene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

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