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Unverändert: Die Witwe von Helmut Kohl wird die Rekordabfindung des ehemaligen Ministerpräsidenten von einer Million Euro kurz vor seinem Tod nicht erhalten. Die Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen die entsprechende Gerichtsentscheidung blieb erfolglos, weil das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Donnerstag angekündigt. Sie kann höchstens den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Coles Memoirenschreiber Heribert Schwan (78) dürfte zu den Autoren und Herausgebern des Bestsellers „Legacy: The Cole Agreement.“ gezählt werden und holte den Journalisten und Historiker Schwan in sein Haus nach Ludwigshafen-Ogelsheim mehr als 100 Tage im Jahr 2002 und erzählte ihm offen aus seinem Leben. Für das Kohl-Protokoll verwendete Schwan einen Großteil seines Materials auf Tonband. Was das Buch so erfolgreich macht, ist auch, dass es Kohls sehr ehrliche Äußerungen über eine Reihe bedeutender Personen enthält – langjährige CDU-Vorsitzende, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.

Kole starb kurz nach der Urteilsverkündung

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2017 verurteilte ihn das Landgericht Köln wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zu 1 Million Euro – die höchste Auszeichnung der deutschen Rechtsgeschichte als Höchstentschädigung . Als der 87-Jährige wenige Wochen später starb, war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Seitdem kämpft seine Witwe um das Geld.

Vor einem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch entschieden, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht vererbbar ist. Bei der Urteilsverkündung sagte der Vorsitzende Richter, die Geldentschädigung sei hauptsächlich der Genugtuung geschuldet. “Aber die Toten können nicht mehr zufrieden sein.”

Der Verfassungsrichter hatte keine Bedenken. Es gibt keinen Grundsatz, dass Verletzungen der Menschenwürde entschädigt werden müssen.

Die zuständige Kammer des Ersten Senats hat auch die zweite Klage von Kohl-Richter nicht zur Entscheidung angenommen. Von den rund 116 umstrittenen Artikeln durfte Schwan nicht mehr verbreiten, die meisten Inhalte wurden aber vom Verlag verbreitet. Denn laut BGH sind nur Passagen tabu, an denen Kohl falsch zitiert oder missverständliche Aussagen in eine bestimmte Richtung missverstanden werden. Somit war der Verstorbene nicht vor dem eigentlichen Urteil geschützt, das später veröffentlicht wurde.

Weitere Rechtsstreitigkeiten über die Berufung laufen.

Der Verfassungsrichter stimmte dieser Einschätzung ebenfalls zu. Sie sagten: „In jedem Fall sind die moralischen, persönlichen und sozialen Werte, die der Verstorbene durch sein Lebenswerk erworben hat, nicht verletzt worden, und diese Verletzung verkörpert den Kern der Menschenwürde.“ Das freiwillige öffentliche Gedenken berühre „nicht das Innerste“. Kern der Persönlichkeit.” . (Az. 1 BvR 19/22 u.a.)

Heute ist das Buch 2014 im Heyne Verlag erschienen und nur noch als E-Book erhältlich – mit Auslassungen. Maike Kohl-Richter hat wegen des „Abkommens von Kohl“ weitere Gerichtsverfahren eingeleitet. Ein Zivilverfahren wegen weiterer Zitierungen des Buches ist derzeit beim Oberlandesgericht Köln anhängig. Cole veröffentlichte die Originalbänder noch zu Lebzeiten.

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