Vor einem Berliner Landgericht hat eine weitere mündliche Verhandlung wegen beschlagnahmter Immobilien begonnen, die Ermittler einer arabischstämmigen Familie zuschreiben. Der Betroffene im sogenannten Einzelverwirkungsverfahren ist ein 26-Jähriger. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft betrifft acht Grundstücke im Berliner Stadtgebiet. In einem Parallelverfahren wird im Fall einer 47-jährigen Frau seit rund drei Monaten über ein Grundstück und zwei Zimmer verhandelt.
Ein Anwalt der 26-jährigen Frau sagte am Dienstag vor Gericht, sie habe gehört, sein Mandant würde “schweigend kämpfen”. In der Aussage des Anwalts hieß es auch, dass keine illegalen Vermögenswerte in die Liegenschaften geflossen seien. „Mein Mandant hat kein Verbrechen begangen“, sagte der Anwalt. Der junge Mann kümmerte sich früh um einen Kredit. „Kein krimineller Hintergrund.“
In einer spektakulären Aktion wurden im Juli 2018 insgesamt 77 Liegenschaften der Berliner Großfamilie vorübergehend beschlagnahmt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und das Eigentum mit kriminellen Mitteln erworben wurden. Auch Barzahlungen und Banküberweisungen aus dem Ausland sollen möglich sein. Das Urteil des Bezirksgerichts zu zwei der Liegenschaften ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige zwischen 2015 und 2019 mit Erlösen aus Straftaten Miteigentum an acht Immobilien erworben hat. In einem der Fälle kaufte er als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens rund 1 Million Euro ein. Gegen den 26-Jährigen laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Verfahren wurde jedoch im Oktober 2020 wegen unzureichenden Tatverdachts eingestellt. Die Verwirkungsverhandlung wird am 17. Januar fortgesetzt.