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CDU-Selbstanzeige nach Firmen-Parteispende an Kölner Verband

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Auch nach einer vorsorglichen Selbstanzeige der CDU wegen einer Firmen-Spende an den Kölner Kreisverband ist nach Angaben aus der Partei völlig offen, ob die Zuwendung unzulässig war. Die Bundespartei hatte am Dienstagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass sie in dem Fall «prophylaktisch» eine Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe. Das sei am 28. September «auf Wunsch und Hinweis des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Kreisverbandes Köln» erfolgt. Ein Sprecher der NRW-CDU sagte am Mittwoch, bisher sei vollkommen unklar, ob es sich tatsächlich um eine unzulässige Spende gehandelt habe.

Das ARD-Politikmagazin «Kontraste» und «Zeit Online» hatten über die Selbstanzeige der CDU-Bundesgeschäftsstelle berichtet. Es handele sich um eine Parteispende von 50.000 Euro an die Kölner CDU im Jahr 2017, die vom inzwischen insolventen Immobilienentwickler Gerchgroup AG aus Düsseldorf gekommen sei.

Der Kreisverband Köln hatte dem NRW-CDU-Sprecher zufolge beim Landesverband angezeigt, er habe im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass es sich um eine möglicherweise unzulässige Spende handeln könne. Womöglich sei es eine sogenannte Erwartungsspende gewesen. Die NRW-CDU habe diesen Sachverhalt unverzüglich «zur weiteren Veranlassung» an die CDU-Bundesgeschäftsstelle weitergeleitet, berichtete der Sprecher am Mittwoch. «Erwartungsspenden», die einer Partei «erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden», sind verboten.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ergebe sich «kein Korrekturbedarf», betonte der Sprecher der nordrhein-westfälischen CDU. Auch aus der Bundespartei hieß es, die Prüfung sei bisher nicht abgeschlossen, über etwaige Konsequenzen könne man daher keine Auskunft geben. Die Bundestagsverwaltung hatte den Eingang der Selbstanzeige auf dpa-Anfrage bestätigt. Sollte die Spende unzulässig gewesen sein, müsste die CDU die 50.000 Euro zurückzahlen und mit einer Strafe bis 100.000 Euro rechnen. Die Strafe bei Parteispendenverfahren beträgt in der Regel die doppelte Summe der illegalen Spende.

«Kontraste» und «Zeit» hatten einen Anwalt des ehemaligen Kölner CDU-Kreisvorsitzenden zitiert, der die Spende als ordnungsgemäß durchgeführt beschrieb. Seinem Mandanten sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, es habe aus deren Sicht auch keine Gegenleistungen gegeben. Die Gerchgroup AG hatte gegenüber den beiden Medien ebenfalls angegeben, es sei mit der Spende keine Gegenleistung verbunden gewesen. Die Firma hatte 2017 in Köln das «Laurenz Carré» in Dom-Nähe gekauft. Die Kölner CDU äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht.

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