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Cannabisanbau: Fünf Verbände stellen Anträge

Seit dem 1. Juli sind in Deutschland Cannabis-Anbaugemeinschaften erlaubt, in Hamburg ist die Gründung von fünf solchen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften geplant.

Fünf Hamburger Cannabisanbauvereine hoffen auf eine Genehmigung.
Fünf Hamburger Cannabisanbauvereine hoffen auf eine Genehmigung.

Drogen - Cannabisanbau: Fünf Verbände stellen Anträge

Nach der Legalisierung des Cannabis-Anbaus für persönliches Bedürfnis in Hamburg haben fünf Vereine Anträge auf Genehmigungen gestellt. Bis dahin wurde keine Genehmigung ausgestellt, wie das zuständige Bezirksamt Altona bekanntgab. Stringe Regeln gelten für die Vereine oder Genossenschaften unter der neuen Cannabis-Gesetzgebung. Nur Erwachsene, die mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt haben, können Mitglieder werden. Die Vereine dürfen kein Gewinn erzielen und Cannabis nur für die Bedürfnisse ihrer Mitglieder anbauen. Dieses Regelwerk trat am 1. Juli in Kraft.

Samen und Schneiden für Nichtmitglieder

Seit dem 1. April 2023 dürfen Erwachsene in Deutschland 25 Gramm Haschisch oder Marihuana mit sich tragen. In ihrem Wohnraum ist die Besitzmenge auf 50 Gramm erlaubt. Drei Pflanzen pro Erwachsenem können auch angepflanzt werden. Angepflanztengemeinschaften können bis zu sieben Cannabis-Samen und fünf Schneiden an Nichtmitgliedern monatlich zum Kostpreis verkaufen.

Gründer eines Cannabis-Clubs kritisiert Beschränkungen

Am Ende des Monats Mai fand an der Universität Hamburg eine Expertenkonferenz statt, an der der Gründer des Hamburger Cannabis Social Club, Andreas Gerhold, die engen Grenzen des Gesetzes für selbstversorgende und gelegentliche Konsumenten kritisierte. Angepflanztengemeinschaften müssen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträgen finanzieren und können keine Angestellten haben, kein Verwaltungs- oder Reinigungsstab, keinen Gärtner. Alle Arbeit soll freiwillig erledigt werden. Alte Menschen, Behinderte und auch Beschäftigte hatten daher kaum Chancen teilzunehmen. "Selbstversorger sind praktisch ausgeschlossen", konkludierte Gerhold. Er kritisierte zudem, dass Ausländer erst nach sechs Monaten Aufenthalt und regulierter Aufenthaltsstatus Mitglied einer Angepflanztengemeinschaft werden konnten.

Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums

[Q: Können Privatpersonen Cannabis für ihr eigenes Bedürfnis anbauen?] [A: Ja, unter bestimmten Bedingungen können Privatpersonen nach der neuen Cannabis-Gesetzgebung Cannabis für ihr eigenes Bedürfnis anbauen.]

[Q: Wie viele Pflanzen pro Erwachsenen können gepflanzt werden?] [A: Drei Pflanzen pro Erwachsenem können gepflanzt werden.]

[Q: Kann Cannabis an Nichtmitglieder verkauft werden?] [A: Angepflanztengemeinschaften können Cannabis-Samen und Schneiden an Nichtmitgliedern monatlich zum Kostpreis verkaufen.]

[Q: Wer kann Mitglied einer Cannabis-Vereinigung werden?] [A: Nur Erwachsene, die mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt haben, können Mitglied einer Cannabis-Vereinigung werden.]

[Q: Ist es erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu tragen?] [A: Das Tragen von Cannabis in der Öffentlichkeit ist in der Regel nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es jedoch, z.B. für medizinische Zwecke.]

Die Anträge auf Cannabis-Anbau-Genehmigungen wurden von fünf Vereinen in der Stadt Hamburg gestellt, speziell. Die Legalisierung des Cannabis-Anbaus für persönliches Bedürfnis hat dazu geführt, dass diese Anträge eingereicht wurden, allerdings hat das zuständige Bezirksamt Altona noch keine Genehmigungen ausgestellt. Die neue Cannabis-Gesetzgebung in Deutschland hat den Vereinen strikte Regeln auferlegt, wonach nur Erwachsene, die mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt haben, Mitglieder werden können. Weiterhin dürfen diese Vereine kein Gewinn erzielen und nur den Bedürfnissen ihrer Mitglieder entsprechen. Dieses Regelwerk trat am 1. Juli in Kraft.

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