Bußgelder für Süßwarenhersteller wieder vor Gericht
Der Süßwarenhersteller wurde wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Millionenhöhe belegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich nun erneut mit einem jahrelangen Rechtsstreit. Der Prozess gegen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands soll am Dienstag beginnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die vorherige Entscheidung des Gerichts im Jahr 2019 wegen Verfahrensfehlern auf.
Die Ursprünge des Streits reichen mehr als 15 Jahre zurück: Der Gnadenantrag der Mars GmbH löste eine Untersuchung des Bundeskartellamts aus. Deutschlands führende Süßwarenhersteller sollen sich über Gespräche mit der Lebensmittelindustrie und einige geplante Preiserhöhungen zwischen 2003 und 2008 ausgetauscht haben. Die Kartellbehörden sahen darin einen Verstoß gegen das Kartellrecht und verhängten 2013 gegen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Auflagen eV“ der deutschen Süßwarenindustrie ein Bußgeld in Höhe von 19,6 Millionen Euro. Mehrere Unternehmen akzeptierten Strafen, darunter Haribo, Katjes, Kraft, Storck und Zentis.
Andere Beklagte – wie Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) – legten Widerspruch ein. Doch 2017 entschied der Vierte Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht nur zugunsten des Bundeskartellamts, sondern erhöhte auch das Bußgeld auf knapp 21 Millionen Euro. Der Grund: Es gab zwar keine Vereinbarung zur Preiskoordinierung, es kam jedoch unter Verstoß gegen das Kartellrecht zu einem regelmäßigen Informationsaustausch, bei dem es zu Verhandlungen mit Lebensmittelhändlern und teilweise zu erwartenden Preiserhöhungen kam. #
Beschwerde beim Bundesgericht
Die drei Unternehmen legten daraufhin erfolgreich Berufung beim Bundesgericht ein. Im Jahr 2019 verwies der BGH den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf für Kartell 6 und den Vorsitzenden Richter Ulrich Egger zurück (KRB 10/18). Der Grund lag darin, dass wichtige Beweise und Zeugenaussagen nicht ausreichend gewürdigt worden seien.
„Nach so vielen Jahren ist es schwierig, den Fall wieder aufzurollen, weil die Erinnerungen der Zeugen schwinden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen ein geringeres Bußgeld erhält oder sogar das Verfahren eingestellt wird“, so das Kartellamt Rechtsanwalt Johannes Brück. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurden im Vorfeld der Hauptverhandlung Verhandlungen mit den Unternehmen geführt. Die Beteiligten lehnten eine Stellungnahme zum Inhalt ab. Die ersten 14 Sitzungstermine sind bis Januar 2024 geplant.
Quelle: www.dpa.com