Nach der Festnahme eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes wegen des Verdachts auf Landesverrat betonte Generalstaatsanwalt Marco Buschmann die Bedeutung des Falls. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der russischen Spionage hier ein wichtiger Schlag versetzt worden“, twitterte der liberaldemokratische Politiker gestern. “Das zeigt, dass wir wachsam sein müssen.”
Der Angeklagte soll in diesem Jahr Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt hatte, an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilte gestern mit, dass es sich bei dem Inhalt um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Der Deutsche wurde am Mittwoch in Berlin festgenommen und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Bedenken vor möglicher Gefahr
Staatsgeheimnisse sind strafrechtlich “Tatsachen, Gegenstände oder Kenntnisse, die nur zu Informationszwecken dienen”, die einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und geheim gehalten werden müssen durch ausländisches Gewaltengeheimnis, um die Gefahr schwerwiegender Beeinträchtigungen der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.
Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen wird der BND bis auf Weiteres Einzelheiten des Falls bekannt geben BND-Vorsitzender Bruno Karl betonte gestern in Berlin, man solle sich nicht öffentlich äußern. „Zurückhaltung und Vorsicht sind in dieser besonderen Situation sehr wichtig.“ Der Umgang mit Russland sei dagegen ein Akteur, „dem wir uns mit seiner Leichtsinnigkeit und Gewaltbereitschaft stellen müssen“, fügte der Chef des Auswärtigen Dienstes hinzu.
Eine Hintergrundaussage zu diesen Ereignissen mag die Befürchtung gewesen sein, dass deutsche Geheimdienstkontakte und Informanten in Russland von angeblichen Spionen aus den Reihen des BND verraten werden könnten.
Kahl betonte, dass die Offenlegung jedes Details des Prozesses “suggeriert, dass dieser Gegner einen Vorteil hat und beabsichtigt, Deutschland zu schaden”. In diesem Fall hänge der Ermittlungserfolg also davon ab, „so wenig wie möglich preiszugeben, bis die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat“, was mit mindestens fünf Jahren oder sogar lebenslanger Haft geahndet wird. Diese Situation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter eine Verantwortungsstellung missbraucht hat, die ihm eine besondere Pflicht zur Wahrung von Staatsgeheimnissen auferlegt.
Nachdem der BND im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Bemühungen mögliche Verdachtsfälle in den eigenen Reihen gemeldet hatte, kündigte BND-Präsident Karl an, dass das Ressort umgehend eine umfangreiche interne Untersuchung einleite. Als sie ihren Verdacht bestätigten, wurden die Bundesanwälte sofort vorgeladen. “Wir arbeiten eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären.”