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Buschmann: Fall Brokstedt zeigt Mängel in Verwaltung auf

Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann kritisiert die Arbeit der Behörden im Fall des Messerangreifers von Brokstedt.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt als Beleg dafür, dass der Informationsfluss zwischen Strafverfolgern und Ausländerbehörden verbessert werden muss. Zwar sei vor der Tat ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. des Landes zu verweisen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreicht habe – selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand.

«Das kann nicht sein», kritisierte Buschmann. «Gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen. Das ist absurd.» Sein Ministerium habe den Justizressorts der Länder einen Vorschlag gemacht, wie Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden enger zusammenarbeiten könnten, auch um ähnliche Fälle wie den in Brokstedt zu verhindern.

So sollten Ausländerbehörden künftig nicht nur über den Erlass und die Aufhebung eines Haftbefehls informiert werden, sondern auch über die tatsächliche Inhaftierung oder Haftentlassung der betreffenden Person. «Insbesondere die Anschrift der Haftanstalt und auch die Entlassungsanschrift wären mitanzugeben», erklärte Buschmann. «Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind.»

Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden. Die Behörden in beiden Bundesländern – Hamburg und Schleswig-Holstein – schieben sich in Bezug auf den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu.

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