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Bürger sollen sich besser vor Diskriminierung schützen können

Künftig sollen sich Bürger im Südwesten leichter vor Diskriminierung durch die Behörden schützen können. Das grün-schwarze Kabinett hat am Dienstag das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht nur am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im...

Behörden - Bürger sollen sich besser vor Diskriminierung schützen können

Bürger des Südwestens sollen sich künftig leichter vor Diskriminierung durch die Behörden schützen können. Das grün-schwarze Kabinett hat am Dienstag das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht nur am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Fitnessstudio, sondern auch beim Finanzamt, bei der Einwanderungsbehörde oder bei der Polizei, sagte die Grünen-Fraktion. Mit diesem Gesetz haben Betroffene erstmals die Möglichkeit, rechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern, wenn sie von Behörden oder öffentlichen Stellen diskriminiert wurden.

Damit werde eine Lücke im Antidiskriminierungsrecht geschlossen, sagte der Grünen-Innenpolitiker Oliver Hildenbrand. Der Entwurf listet 14 Merkmale auf, die von der Geschlechtsidentität bis hin zu Behinderung und Alter reichen. Der Landtag soll das neue Gesetz voraussichtlich im ersten Quartal 2024 verabschieden. Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU entsprechende Landes-Antidiskriminierungsgesetze angekündigt.

Bundeskanzler Winfried Kretschmann (Grüne) betonte am Dienstag, dass das Gesetz im Südwesten nicht die Beweislast umkehre wie im Berliner Antidiskriminierungsgesetz, sondern einen Mittelweg beschreite, den sogenannten Mittelweg. Reduzieren Sie die Beweislast. Daher müssen die Behörden strenger nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat, wenn sie behaupten, dass sie nicht stattgefunden hat.

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Quelle: www.stern.de

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