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Bündnis einigt sich auf Einzelheiten des Wärmeplangesetzes

Der Zweck dieses Gesetzes besteht letztendlich darin, thermische Übergänge zu fördern. Das Bündnis hat sich nun auf die letzten Details geeinigt, wie Länder und Kommunen künftig nachhaltiges Heizen erreichen können.

Eine Person benutzt einen alten Heizkörper in einer Berliner Altbauwohnung..aussiedlerbote.de
Eine Person benutzt einen alten Heizkörper in einer Berliner Altbauwohnung..aussiedlerbote.de

Bündnis einigt sich auf Einzelheiten des Wärmeplangesetzes

Die Ampelallianz hat sich auf die letzten Details des städtischen Heizplans geeinigt. Die Abgeordneten von Sozialdemokraten, Grünen und FDP erklärten sich mit den Änderungen des Gesetzentwurfs einverstanden, der am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wird. Am Dienstag legten die Koalitionsabgeordneten besonderen Wert auf Technologieoffenheit. „Ob Biomasse, Fernwärme oder Nahwärme – alle verfügbaren Energiequellen können genutzt werden“, versicherte Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten. Carina Konrad, Vizepräsidentin der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzte, die Heizung müsse „gebietsgerecht“ sein.

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Wärmegesetz genannt, ergänzen. Eigenheimbesitzer sind nur dann verpflichtet, ihre Häuser mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu heizen, wenn ein kommunales Heizsystem vorhanden ist. Große Städte haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, Heizpläne zu entwickeln, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Dann wissen die Bürger, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist oder ob durch den Einbau einer Wärmepumpe eine klimafreundliche Heizung sichergestellt werden muss.

Die Grünen-Abgeordnete Karoline Otte sprach von einer Unterstützung für den heißen Wechsel nach vorne. Ott versicherte, dass ihre Partei für die Einhaltung der Klimaziele kämpfe. „Gleichzeitig müssen die Wohnungen aller Menschen in Zukunft warm gehalten werden.“

Quelle: www.dpa.com

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