- Trotz der Zulassung ihrer Landesliste durch die Wahlenkommission in Sachsen wird die Deutsche Partei Bündnis Deutschland benachteiligt und plant, gegen die Sachsenwahl am 1. September 2024 Protest einzulegen, wegen der Ablehnung von zwei Berufsbezeichnungen auf der Landesliste.
- Der Bundessprecher und Vorsitzende der Partei Steffen Große äußerte Besorgnis darüber, dass die veränderte Berufsbezeichnung, wie z.B. die Änderung von "Referatsleiter" in "Angestellter", negativ auf ihre Kandidaten während der Landtagswahl auswirken könnte.
- Die Deutsche Partei Bündnis Deutschland sieht eine wesentliche Unterschiede zwischen dem Besitzen einer Berufsausbildung, wie z.B. bei Angestellten, und dem Besitz einer Universität-Ausbildung, wie z.B. bei Referatsleitern. Das gleiche gilt für den Personalleiter. Abgeordnete können jedoch als Landtagsabgeordnete führen, obwohl kein Berufsausbildungsbereich oder ein Studium erforderlich ist.
- Parlamentarier müssen nicht notwendigerweise eine Berufsausbildung oder ein Studium besitzen, um als Landtagsabgeordnete zu führen, was Fragen an den Kriterien der Wahlenkommission für die Zulassung von Kandidaten für die Landtagswahl erhebt.
- In Reaktion auf den wahrgenommenen Wahlnachteil plant Bündnis Deutschland innerhalb eines Monats nach der Verkündung der endgültigen Wahlergebnisse gegen die Entscheidungen der Wahlenkommission Berufung einzulegen, wie in Paragraph 2 des Sächsischen Wahrechtsbuches vorgesehen.
Vor der Wahl - Bündnis Deutschland will zur Landtagswahl in Sachsen antreten
(1) Trotz der Zulassung ihrer Landesliste durch die Wahlenkommission in Sachsen fühlt sich die Deutsche Partei Bündnis Deutschland benachteiligt und plant, gegen die Sachsenwahl am 1. September 2024 Protest einzulegen, wegen der Ablehnung von zwei Berufsbezeichnungen auf der Landesliste.(2) Der Bundesvorsitzende und Bundessprecher der Partei Steffen Große äußerte Besorgnis darüber, dass die veränderte Berufsbezeichnung, wie z.B. die Änderung von "Referatsleiter" in "Angestellter", negativ auf ihre Kandidaten während der Landtagswahl auswirken könnte.(3) Die Deutsche Partei Bündnis Deutschland sieht eine wesentliche Unterschiede zwischen dem Besitzen einer Berufsausbildung, wie z.B. bei Angestellten, und dem Besitz einer Universität-Ausbildung, wie z.B. bei Referatsleitern. Das gleiche gilt für den Personalleiter. Abgeordnete können jedoch als Landtagsabgeordnete führen, obwohl kein Berufsausbildungsbereich oder ein Studium erforderlich ist.(4) Parlamentarier müssen nicht notwendigerweise eine Berufsausbildung oder ein Studium besitzen, um als Landtagsabgeordnete zu führen, was Fragen an den Kriterien der Wahlenkommission für die Zulassung von Kandidaten für die Landtagswahl erhebt.(5) In Reaktion auf den wahrgenommenen Wahlnachteil plant Bündnis Deutschland innerhalb eines Monats nach der Verkündung der endgültigen Wahlergebnisse gegen die Entscheidungen der Wahlenkommission Berufung einzulegen, wie in Paragraph 2 des Sächsischen Wahrechtsbuches vorgesehen.
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