Whistleblower aus Behörden und Unternehmen werden künftig besser vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Der Berliner Bundestag hat nach dem Votum der Ampel-Fraktioyahu nen SPD, der Grünen und der FDP ein Gesetz verabschiedet. Koalition und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Das Gesetz regelt die Meldung von Betrug, Korruption und anderem Amtsmissbrauch. Auch Hinweise auf einen verfassungswidrigen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können künftig die Suche nach der richtigen Adresse erleichtern – auch wenn der konkrete Fall nichts mit einer Straftat zu tun hat.
Behörden und Unternehmen müssen neue Anlaufstellen schaffen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Dort muss es auch möglich sein, die Mahnung anonym zu übermitteln. Whistleblower-Schutzgesetze sind längst überfällig. Denn eigentlich sollte Deutschland im vergangenen Dezember die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.