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Bundestag beschließt Hinweisgeber besser zu schützen

Whistleblower aus Behörden und Unternehmen werden künftig besser vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Der Berliner Bundestag hat das entsprechende Gesetz nach einem Votum der Ampelfraktionen Sozialdemokraten, Grüne und Freie Demokraten beschlossen. Koalition und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Das Gesetz regelt die Meldung von Betrug, Korruption und anderem Amtsmissbrauch. Auch Hinweise auf einen verfassungswidrigen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können künftig die Suche nach der richtigen Adresse erleichtern – auch wenn der konkrete Fall nichts mit einer Straftat zu tun hat.

Behörden und Unternehmen müssen neue Anlaufstellen schaffen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Dort muss es auch möglich sein, die Benachrichtigung anonym zu übermitteln.

Die Meldung kann sich beispielsweise auf Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften oder Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit beziehen. Auch mangelnder Schutz personenbezogener Daten oder Verstöße gegen landwirtschaftliche Tierschutzbestimmungen können so leichter aufgedeckt werden.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und alle, die den Kontakt mit der Innenstelle oder dem Unternehmen ihrer Behörde suchen, können sich an das Bundesjustizamt wenden. Dafür wird eigens ein neuer Beitrag geschaffen.

Koalition: Neue Vorkehrungen sind vage

Transparency International Deutschland lobt die Verbesserungen, sieht aber noch Verbesserungspotenzial. Sebastian Oelrich von Transparency erklärte, dass es künftig auch anonyme Meldewege geben solle, die entscheidend seien. „Fast jeder größere Skandal wurde von einem zunächst anonymen Whistleblower gemeldet.“ Laut Oelrich hätte der Whistleblower-Schutz besser sein können. „In manchen Bereichen ist es für potenzielle Hinweisgeber schwierig einzuschätzen, ob sie geschützt sind, weil das Recht begrenzt und komplex ist.“ Aus organisatorischer Sicht müssen Gesetze für alle Verstöße und Fehlverhalten, deren Meldung oder Offenlegung vorhanden sein Verhalten liegt im öffentlichen Interesse.

Die Koalition kritisierte, dass die neuen Vorkehrungen zu vage seien und dass es keinen Anreiz gebe, einen internen Meldekanal zu schaffen, und dass zusätzliche Kosten für die Unternehmen entstehen würden. Der CDU-Abgeordnete Martin Plum bezeichnete die Neuregelung als „wichtiges Jobpaket für unsere ohnehin überlasteten Gerichte“.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger lobte die Fortschritte, erinnerte aber auch an den US-Whistleblower Edward Snowden, der 2013 NSA-Spionage aufdeckte. „Edward Snowden in Deutschland wird durch das geplante Gesetz nicht geschützt, weil der Geheimdienst komplett davon ausgenommen ist und die Behörden Hinweise einfach vertuschen können, indem sie sie als Verschlusssachen einstufen.“ Auch Fabian Jacobi von der AfD monierte, neue Whistleblower-Schutzmaßnahmen dürften das nicht gelten und warnen vor einem Trend zur gegenseitigen Überwachung.

SPD: „Vertrauen in die Sicherheitsbehörden wurde gestärkt“

Andererseits betonte der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler, dass diese Neuerungen auch das Vertrauen der Sicherheitsbehörden stärken werden. Till Steffen von den Grünen erinnerte daran, dass manche Skandale erst durch Whistleblower an die Öffentlichkeit gelangten, wie etwa der Cum-Ex-Skandal, „der größte Steuerhinterziehungsfall unserer Geschichte“.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass ein wirksames Schutzsystem eingerichtet werde, während das Recht “so bürokratisch wie möglich” sei. Beispielsweise kann ein Unternehmen eine Anwaltskanzlei oder eine unabhängige Meldestelle innerhalb seiner Gruppe beauftragen. Auch Behörden und Unternehmen selbst würden geschützt, betonte der Minister. “Denn durch frühzeitiges Erkennen und Eingreifen können Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermieden werden, die mit späteren externen Offenlegungen verbunden sein können.”

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