Der Bundestag wird heute über das umstrittene Heizungsgesetz entscheiden. Dies soll voraussichtlich gemeinsam mit der Mehrheit der Mitglieder des Ampelbündnisses beschlossen werden. Das Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich Wärmegesetz) zielt darauf ab, das Heizen durch den schrittweisen Ersatz von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher zu machen. Das Gesetz muss noch Ende September vom Bundesrat genehmigt werden.
Grundsätzlich sieht der Plan vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten, allerdings zunächst nur für Neubaugebiete.
Wärmeplanung soll Orientierung geben
Bei Bestandsgebäuden sollte die kommunale Wärmeplanung im Mittelpunkt stehen: Auf dieser Grundlage sollen Hauseigentümer entscheiden können, ob sie an das Wärmenetz anschließen oder eins installieren Wärmepumpe oder ein anderes klimafreundlicheres Heizsystem. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis Mitte 2026 über städtische Heizpläne verfügen, die übrigen bis Mitte 2028.
Um das Heizungsgesetz gab es eine hitzige Debatte. Insbesondere unter dem Druck der Liberaldemokratischen Partei kam es zu grundlegenden Veränderungen. Das Wirtschaftsministerium hat kürzlich eine neue Berechnungsmethode zur CO2-Reduktion vorgeschlagen. Daher wird die Klimaschutzwirkung des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund dafür ist eine Änderung im parlamentarischen Verfahren. Vermutlich, so die Neufassung, seien etwa drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgas-Reduktionen bis 2030 möglich – „vielleicht etwas mehr, vielleicht etwas weniger“. Diese neue Schätzung basiert auf Berechnungen des Öko-Instituts.
Gewerkschaften: Gesetz als „Beschleuniger“ der Baukrise
Die Opposition im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der es nicht schaffte, eine verspätete Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Vor allem hat das Bündnis mehr Zeit für Beratungen gewonnen.
Die Koalition kritisiert das Projekt nun erneut. „Tatsächlich verteuern die überzogenen Regelungen des GEG das Bauen und Wohnen“, sagte Ulrich Lange, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Augsburger Allgemeinen. In Zeiten hoher Inflation und hoher Zinsen können Sie es nicht nutzen. Das Gesetz fungiert als „Beschleuniger“.
Der CSU-Politiker kritisierte insbesondere, dass die anrechenbaren Investitionskosten für Mehrparteienhäuser mit steigender Zahl an Wohneinheiten sinken. Die erste Wohneinheit sollte 30.000 Euro kosten, die siebte Wohneinheit jedoch 3.000 Euro. „Ich denke, das ist ein Nachteil für die Immobilienbranche, auch wenn sie andere Möglichkeiten hat, wie Verteilung und Abschreibung.“