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Vorratsdatenspeicherung
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung ohne Angabe von Gründen als völligen Verstoß gegen europäisches Recht eingestuft. Das Leipziger Gericht erklärte, dass diese Regelung möglicherweise nicht mehr gelten werde. Das sagte ein Bundesrichter. Nach Jahren der Diskussion und Unsicherheit eine Grenze ziehen. Die Entscheidung basierte auf Beschwerden der beiden Telekommunikationsunternehmen über die Vorratsdatenspeicherung.

Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen oder der Dauer einer Verbindung genügen nicht den Anforderungen des Bundesrechts, da es keine objektiven Kriterien für die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen anstehenden Daten gibt . Speicherung und zur Erreichung des verfolgten Zwecks“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Strikte Beschränkungen für die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten zum Schutz der nationalen Sicherheit bestehen nicht. Zwar können IP-Adressen gespeichert werden zur Bekämpfung schwerer Straftaten und zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, was im Telekommunikationsgesetz jedoch nicht klar definiert ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgt den Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs. Die Frage ist Die Vorratsdatenspeicherung wurde behandelt. Aufgrund der Rechtsunsicherheit ist diese Regelung seit 2017 nicht mehr anwendbar.

Europäischer Gerichtshof: Keine ungerechtfertigte Speicherung

Nach dem Luxemburger Urteil alle Kommunikationsdaten von Bürgern dürfen nicht ohne Grund gespeichert werden, eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung von Daten ist nur in Fällen schwerwiegender Gefahren für die nationale Sicherheit möglich. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs kann die Reservierung von IP-Adressen auch zur Bekämpfung schwerwiegender Bedrohungen eingesetzt werden Kriminalität.

Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte, mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei nun endgültig festgestellt worden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland „völlig rechtswidrig und daher unanwendbar“ sei. „Die aktuelle Entscheidung ist für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung schnell aus dem Gesetz zu streichen und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken“, sagte der liberaldemokratische Politiker mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, der laut Vereinbarung lautet Eine Speicherung relevanter Daten dürfe nur „rechtssicher, anlassbezogen und durch gerichtliche Entscheidung“ erfolgen.

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