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Bundesrat stimmt für Gesetz zur städtischen Wärmeplanung

Der Gesetzesentwurf wurde vom Bauministerium genehmigt. Spätestens Mitte 2028 sollten die Städte ihre Heizpläne haben. Doch gleichzeitig fordern die Länder mehr Unterstützung.

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Bauministerin Klara Geywitz wirbt im Bundesrat für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Foto.aussiedlerbote.de

Energie - Bundesrat stimmt für Gesetz zur städtischen Wärmeplanung

Der Bundesrat hat dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz zugestimmt. Der Antrag Bayerns, Berufung beim Einigungsrat einzulegen, fand keine Mehrheit. In einem Beschlussantrag forderten die Länder den Bund auf, mehr Mittel für die Wärmeplanung in Städten und Gemeinden bereitzustellen. Zuvor wurden nicht genügend Mittel bereitgestellt. Stadtverbände warnten davor, dass sich Wärmepläne verzögern könnten, und forderten die Verabschiedung von Gesetzen auf Landesebene.

Der Bundestag hat das kommunale Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Wärmegesetz und soll zeitgleich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen ihre Heizpläne bis Ende Juni 2026 erstellen, kleinere Städte und „Kommunen“ mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028.

Nur wenn die Gemeinde über ein Heizkonzept verfügt, müssen Hausbesitzer bei der Installation einer neuen Heizungsanlage darauf achten, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Ab 2024 gilt das neue Wärmegesetz zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.

Gervitz möchte, dass Hausbesitzer ein klares Verständnis der Situation haben

Wenn eines Tages die Heizung ausfällt und Hausbesitzer eine neue kaufen müssen, müssen sie die wirtschaftlichste Entscheidung treffen, sagte Bundesbauministerin Clara Gäwitz (SPD) im Bundessen. Dazu müssen sie wissen, ob sie in den kommenden Jahren an ein zentrales Fernwärmenetz oder ein Nahwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie nach eigenen dezentralen Lösungen – etwa Wärmepumpen – suchen sollten.

Der Gesetzentwurf enthalte keine Verpflichtung zum Anschluss oder zur Nutzung des Wärmenetzes, sagte Gäwitz. Der Bund unterstützt kommunale Heizprojekte mit 500 Millionen Euro. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) forderte eine Konsolidierung und Ausweitung der Bundesmittel.

Kritik am bayerischen Recht

In einem Antrag forderte Bayern den Bundesrat auf, einen Einigungsausschuss zum Wärmeschutzgesetz einzuberufen, um „den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben“. In der Akte heißt es, dass das Gesetz den Ländern und in weiterer Folge den Kommunen erhebliche, massive Zusatzaufgaben auferlege – und dass der Bund die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen noch nicht einmal ansatzweise kompensiert oder konkrete Zusagen dazu gemacht habe.

Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, es zügig in Landesrecht umzusetzen. „Heizungsplanungsgesetze auf Bundesebene reichen nicht aus. Nur wenn es Landesgesetze gibt, können Städte Daten über bestehende Gebäude oder bestehende Wärmenetze erheben“, sagte Helmut Deidi, Geschäftsführer der Deutschen Presse-Agentur. Dies ist der erste Schritt jeder kommunalen Wärmeplanung.

„Leider erhalten wir Signale, dass Staaten öffentliche Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen können, auf notwendige Landesgesetze zur Wärmeplanung zu warten“, sagte Deidi. Allerdings sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, dass Kommunen bereits Fristen für die Entwicklung von Wärmeplänen haben eng und es gibt keinen Puffer.

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Quelle: www.stern.de

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