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Bundesrat erteilt Aufenthaltserlaubnis

Der Bundesrat hat eine weitreichende Aufenthaltsreform verabschiedet. Gut integrierte Ausländer, die seit vielen Jahren ohne festen Status in Deutschland leben, erhalten eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis.

Jeder, der am 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land gelebt hat, ohne eine Straftat begangen zu haben, hat 18 Monate Zeit, um die Anforderungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Die Genehmigung ist gesetzlich nicht erforderlich. Der Bundesrat hat die Schlichtungskommission nicht angerufen, sodass das Gesetz nun in Kraft treten kann.

„Wir stellen uns der Realität“

„Mit diesem Gesetz schlagen wir ein neues Kapitel in der Einwanderungs- und Integrationspolitik auf“, so Rita Schwarzelühr, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – Sagte Sutter. „Wir stellen uns der Realität und erkennen an, dass viele der Ausreisepflichtigen seit vielen Jahren in Deutschland leben, sich rechtmäßig verhalten und Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Ihnen soll eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Dieses Fachkräftepotenzial darf nicht brach liegen.

Der saarländische Ministerpräsident Ankerlinger (SPD) betonte, dass das Gesetz nur der erste Eckpfeiler einer modernen Einwanderungspolitik sein könne. “Wir brauchen mehr legale und regulierte Einwanderungsoptionen, sonst werden unsere Geschäftsstandorte stark beeinträchtigt.”

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