Der gewaltsame Tod eines ehemaligen Priesters in Berlin beschäftigte am Mittwoch den Sitz des Bundesgerichtshofs (BGH). Der 77-Jährige wurde im Sommer 2020 in seiner Wohnung überfallen und mit einem Kissen erstickt. Die Täter waren eine Gruppe junger Rumänen, die Bargeld und Wertsachen haben wollten. Einer der Männer und der 77-Jährige sollen sich in einer Mietwohnung kennengelernt haben.
Im vergangenen Jahr verurteilte ein Berliner Landgericht einen der damals 22-jährigen Männer wegen Mordes zu acht Jahren Haft. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, die Angelegenheit wird vom Strafsenat 5 des BGH Leipzig beraten.
Staatsanwälte wollen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der junge Mann erst 20 Jahre und 9 Monate alt. Die Verteidigung beantragte dagegen, ihn nur als Beihilfe zu verurteilen, da er nicht der Haupttäter sei. Der BGH will am Donnerstag (10 Uhr) entscheiden, ob das Berliner Urteil Bestand hat oder ob der Fall neu aufgerollt werden muss.
Zwei weitere Männer wurden im Zusammenhang mit dem Verbrechen ebenfalls verurteilt, einer wegen Mordes und der andere wegen Raubes. Ein vierter Verdächtiger wurde später festgenommen.