Am Montag (ab 11:00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin über die Rechtmäßigkeit von CBD-Transaktionen. Der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig prüft die Freisprüche von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Mitarbeitern von Cannabis-Startups. Das Landgericht Berlin sprach die fünf Männer vom Vorwurf des Drogenhandels frei. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, derzeit laufen Verhandlungen in Leipzig. Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst unklar.
Das Unternehmen verkauft CBD-Hanfprodukte online und in Convenience Stores. Sie importieren Cannabisblüten aus der Schweiz und Luxemburg. Die Angeklagten sagten im Berliner Prozess, sie seien sicher, dass der Deal legal sei. Bezirksgerichte haben CBD-Produkte als Betäubungsmittel eingestuft, konnten jedoch keine Beweise dafür finden, dass die gehandelten Produkte wissentlich zu Betäubungszwecken vermarktet wurden.